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Die Kosten eines Anwalts sind für Mandatserteilungen
bis zum 30.06.2005 in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt.
Für Mandatserteilungen ab dem 01.07.2005 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die folgenden Seiten soll dafür dienen, einen kurzen Überblick zu bekommen:
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