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Honorare

Honorare:

Anwälte leben davon, dass sie Rechtsrat gegen Geld erteilen. Auch die Antwort auf die Frage “Können Sie mir erst mal nur sagen, ob ich recht habe?” löst (natürlich) normalerweise schon Gebühren aus, selbst dann, wenn der Anwalt hierauf nicht besonders hinweist.

Leider ist die genaue Höhe der Honorare, die ein Mandant zu zahlen hat, nur selten genau einzuschätzen. Das liegt daran, dass die Bundesrechtsanwaltsgebührenodrnung (BRAGO) eine Vielzahl von Tatbeständen kennt, die Gebühren auslösen. Bei Sachverhalten, die mit dem Internet zu tun haben, wird von den Gerichten im übrigen oft ein sehr hoher Streitwert festgesetzt. Wenn Sie Ihren Anwalt anrufen und um ein Rat bitten, wird Sie dieses erste Gespräch jedenfalls nicht mehr als 231,31 EUR        (178,95 EUR zuzügl. Auslagenpauschale und MwSt.) kosten, je nach Streit- oder Gegenstandswert auch weniger. Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Für weitere Informationen zum Thema Honorare und Kosten sehen Sie sich bitte auch unsere Rubrik
Anwaltskosten an .