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Unsere Mandanten Unsere Mandanten sind in
erster Linie mittelständische Unternehmer und Freiberufler, die wir mit dem Unternehmen bzw. der Praxis in zusammenhängenden Rechtsfragen beraten. Daneben sind wir für Kommunen und kommunale Einrichtungen sowie
für Kreditinstitute tätig. Privatleute betreuen wir vornehmlich auf den Gebieten des Bank- und Baurechts, des Immobilienrechts, des Arbeitsrechts, im Zusammenhang mit Kapitalanlagen und auf den Gebieten des
Familien- und Erbrechts.
Mandant und Anwalt Mehr als die Hälfte unserer Tätigkeit erbringen wir für Dauermandanten. Im Laufe einer solchen Zusammenarbeit ergibt sich ein enges persönliches
Vertrauensverhältnis und ein dichtes Netz an Informationen. Deshalb steht für jeden Mandanten grundsätzlich immer derselbe Anwalt als Ansprechpartner zu Verfügung. Wenn es wegen der Art und des Umfangs der
Angelegenheit erforderlich ist, zieht er im Einvernehmen mit dem Mandanten einen anderen Anwalt der Kanzlei hinzu.
Beratung und Mandatsbegründung übers Internet Aufgrund unserer
langjährigen Erfahrung können wir Ihnen mitteilen, dass die Grundlage einer fundierten juristischen Betreuung Ihrer Angelegenheit die sorgfältige Sachverhaltsermittlung ist. Dies ist vielfach nur in einem
ausführlichen, persönlichen Gespräch möglich, indem der Mandant und wir die Gelegenheit haben, den vorliegenden Sachverhalt ausführlich zu erörtern.
Zu diesem Gespräch sollte der Mandant alle schriftlichen
Unterlagen, die den Sachverhalt betreffen, mitbringen und sich im Besprechungstermin auch ruhig einen Eindruck von seinem Rechtsanwalt machen. Dies fördert das Verständnis und die Vertrauensbildung zwischen Mandant
und Anwalt. Wir nehmen Ihr Anliegen sehr ernst und wollen deshalb gerade beim ersten Kennenlernen auf das unpersönliche Medium verzichten. In der Folgezeit kann die Kommunikation dann per Email, Telefax,
herkömmlicher Post oder Telefon erfolgen. Voraussetzung für unser Tätigwerden ist auf jeden Fall, dass uns eine unterschriebene Vollmachtsurkunde und alle für die Sache erforderlichen Unterlagen von Ihnen vorliegen.
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