|
Privatkopien nur bei Originalvorlage legal !
Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken sollen künftig nur dann zulässig sein, wenn zur Vervielfältigung nicht eine
offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage benutzt wird. Darauf hat sich am Mittwochabend der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat geeinigt.
In diesem Sinne soll das Urheberrecht geändert
werden. Durch diese Ergänzung wird nach Angaben der Pressestelle des Bundesrates ausdrücklich klargestellt, dass die mit der Neufassung des Gesetzes privilegierte Privatkopie nur dann legal ist, wenn bereits die
Vorlage es war.
Damit soll die Vervielfältigung von Raubkopien zum privaten Gebrauch unterbunden werden, die zu erheblichen Einbußen der Wirtschaft führt. Besonders die Musikindustrie klagt über die
massenhafte Verbreitung illegal gebrannter CDs. Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses wird nunmehr dem Bundestag zur Abstimmung zugeleitet.

|