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Rechtswörterlexikon

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A
Abfallrecht
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz regelt, wer auf welche Art und Weise Abfall entsorgen darf. Ausgenommen sind die Beseitigung von Tierkörpern und die Bereiche Atomrecht und Strahlenschutz - dafür gibt es eigene Gesetze.
Abfindung
Durch einmalige finanzielle Abfindungen werden Rechtsansprüche "abgekauft". Abfindungen gibt es vor allem im Arbeitsrecht im Rahmen des Kündigungsschutzes, aber auch für Gesellschafter, Erben oder Eheleute, die auf Unterhalt verzichten.
Abgabenrecht
Abgaben sind alle Geldleistungen, die der Bürger an den Staat oder an sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts zahlen muss - dazu gehören vor allem Steuern, Zölle, Gebühren (beispielsweise Rundfunkgebühren) und Beiträge für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen.
Abgabenordnung
Die Abgabenordnung ist die Grundlage des Steuerrechts: Sie bestimmt unter anderem die Zuständigkeit der Finanzbehörden und die verschiedenen Verfahren der Besteuerung.
Abschlußzwang
siehe Kontrahierungszwang
Abstraktionsprinzip
Im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen trennt das deutsche Recht das Erfüllungsgeschäft vom Verpflichtungsgeschäft. Beispiel Autokauf: Als Erfüllungsgeschäft bezeichnet man hier die tatsächliche Übereignung des Kfz; als Verpflichtungsgeschäft den Kauf des Autos. Die Übereignung ist nach dem Abstraktionsprinzip auch dann noch wirksam, wenn beim Verpflichtungsgeschäft beispielsweise durch Formmangel ein Fehler vorliegt. Wie der Fehler rechtlich zu behandeln ist, ergibt sich dann aus anderen Vorschriften. Das Abtraktionsprinzip ist besonders wichtig für einen gutgläubigen Dritten, der vom fehlerhaften Verpflich- tungsgeschäft keine Kenntnis hat. Aufgrund der Trennung beider Rechtsgeschäfte erwirbt er - unter weiteren Voraussetzungen - trotzdem Eigentum am Auto.
Adoptionsrecht
Das Adoptionsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Über einen Adoptionsantrag entscheidet das Vormundschaftsgericht nach dem Wohl des Kindes. Den Antrag kann stellen, wer über 25 ist und das Kind bereits eine Zeit in Pflege hatte.
Aktienrecht
Das Aktiengesetz enthält Bestimmungen zur Gründung einer Aktiengesellschaft, außerdem zu den rechten und Pflichten der Organe wie Vorstand, Aufsichtsrat und die Hauptversammlung der Aktionäre.
Akzessorietät
(lat.) »Abhängigkeit eines Nebenrechts von einem Hauptrecht«. Im Strafrecht spricht man von einer limitierten Akzessorietät, daß heißt, daß ein Teilnehmer einer Straftat auch dann strafbar ist, wenn der Haupttäter nicht schuldhaft handelte. Auch im Zivilrecht existiert eine Akzessorietät. Wird beispielsweise eine Bürgschaft übernommen, so hängt sie untrennbar mit der "Schuldforderung" zusammen. "Bezahlt" der Schuldner, so erlischt automatisch die Bürgschaft, da sie mit dem Untergang der Schuld als streng akzessorisches Recht ebenfalls untergeht. Auch im Hypothekenrecht findet sich die Akzessorietät. Hier bilden die Forderung und die sie sichernde Hypothek eine "Einheit". Wird die Forderung gezahlt, so erlischt sie und die Hypothek wandelt sich in eine Eigentümerhypothek, die nur dem Eigentümer zusteht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorformulierte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen auferlegt. AGBs dürfen jedoch nicht willkürlich festgelegt werden, die Regeln gibt das Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen vor.
Altersversorgung
Die Altersversorgung betrifft die verschiedenen Arten der Rente: gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, Pensionskassen.
Analogie
(gr.-lat.-fr.) »mit etwas anderem vergleichbar«. Die Juristerei wendet eine Analogie dann an, wenn eine geregelte Rechtsfolge für einen Tatbestand (beispielsweise eines Strafdelikts) deckungsgleich mit einem ungeregelten Tatbestand ist. Voraussetzung ist, daß der ungeregelte Tatbestand mit dem geregelten Tatbestand wertungsgleich ist und Gesetzeslücke vorliegt. Einschränkung: Eine Analogie zu Ungunsten einer Person ist gemäß § 1 StGB im Strafrecht unzulässig.
Anfechtung
Mittels der Anfechtung können Rechtsfolgen so beseitigt werden, daß sie als von Anfang an (ex tunc) nicht gelten. Beispiel Autokauf: Hat sich beispielsweise der Käufer geirrt, so ist seine Willenserklärung mangelbehaftet und er kann den Kaufvertrag anfechten. Wirkung: Der Kaufvertrag ist nichtig. Dieses Recht steht ihm aber nur bei den im Gesetz normierten vier Gründen zu. Diese sind gemäß 119, 120, 123 BGB der einseitige Irrtum, die falsche Übermittlung, die arglistige Täuschung und die widerrechtliche Drohung. Liegt eine wirksame Anfechtung vor, so ist der Autokauf unwirksam.
Angebotsannahme
Zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages bedarf es vereinfacht gesehen eines Angebots und einer Angebotsannahme. Wann ein Angebot vorliegt, ist insbesondere für die Annahmefrist wichtig. So können beispielsweise telefonisch gemachte Angebote gemäß § 147 BGB nur sofort angenommen werden. Ferner ist nicht immer erkennbar, welcher Vertragspartner das Angebot abgegeben hat. So ist das Feilbieten von Waren im Schaufenster noch keine Abgabe eines Angebots, sondern nur die Einladung zur Abgabe eines Angebotes für den Käufer.
Anscheinsbeweis
Ein Anscheinsbeweis (auch: prima-facie-Beweis) liegt vor, wenn ein Sachverhalt nach der Lebenserfahrung auf einen bestimmten (typischen) Verlauf hinweist. Dann kann von einer feststehenden Ursache auf einen bestimmten Erfolg oder von einem feststehenden Erfolg auf eine bestimmte Ursache geschlossen und die Behauptung für bewiesen angesehen werden. Das gehört zur Beweiswürdigung und bedeutet keine Umkehrung, sondern eine Erleichterung der Beweislast.
Arbeitslosengeld
Wer sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat und innerhalb von drei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, erhält Arbeitslosengeld - meist beträgt es 60 Prozent des letzten Nettoentgelts.
Arbeitslosenhilfe
Arbeitslosenhilfe bekommt, wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und seinen Lebensunterhalt nicht auf andere Weise verdienen kann.
Arbeitsrecht
Im Bürgerlichen Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Kündigungsschutzgesetz und weiteren Gesetzen sind die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt (Individualarbeitsrecht). DasTarifvertragsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz betrifft die Rechtsbeziehungen der Tarifparteien und des Betriebsrats (kollektives Arbeitsrecht).
Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge sind besondere Arten des Dienstvertrags. Sie müssen nicht schriftlich gefasst sein, allerdings muss der Arbeitgeber die wesentlichen Bedingungen formulieren und diese dem Arbeitnehmer aushändigen.
Arbeitszeit
Die Grundlagen der Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz und in der Arbeitszeitverordnung geregelt. Wann und wie lange gearbeitet wird, ist jedoch meistens in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt.
Arglistige Täuschung
Eine durch arglistige Täuschung hervorgerufene Willenserklärung kann gem. § 123 BGB angefochten werden. Beispiel Autokauf: Hat der Verkäufer dem Käufer bewußt etwas verschwiegen (zB das es sich um einen Unfallwagen handelt) - mit anderen Worten, hat er ihn arglistig getäuscht -, so kann der Käufer seine Willenserklärung anfechten. Die Rechtsfolge ist die Nichtigkeit des Kaufvertrages.
Armenrecht
Siehe Prozesskostenhilfe
Arrest
Wer eine Geldforderung durch Zwangsvollstreckung eintreiben will, kann beim Gericht einen Arrest zur Sicherung des Vermögens seines Schuldners beantragen. Der Arrest bewirkt, dass dieser darüber nicht mehr verfügen kann.
Arzthaftungsrecht
Fügt ein Arzt einem Patienten bei der Behandlung einen Schaden zu oder nimmt er einen Eingriff ohne die erforderliche Einwilligung vor, so haftet er auf Schadensersatz. Die Einwilligung ist nicht immer erforderlich - zum Beispiel bei Bewusstlosigkeit des Patienten - für Kunstfehler haftet der Arzt jedoch immer.
Ausländer- und Asylrecht
Das Ausländergesetz bestimmt, welche Ausländer Aufenthaltsgenehmigungen benötigen. Sie kann als Aufenthaltserlaubnis, -bewilligung, -berechtigung oder -befugnis von der Ausländerbehörde erteilt werden. Das Asylrecht ist im Grundgesetz festgelegt, die Einzelheiten regelt das Asylverfahrensrecht.
Außensteuergesetz
Das Außensteuergesetz soll Steuervorteile einschränken, die sich aus den unterschiedlichen steuerrechtlichen Regeln verschiedener Länder ergeben. Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird zehn Jahre lang auf Grundlage aller Einkünfte besteuert ("Welteinkommen").
Außenwirtschaftsrecht
Das Außenwirtschaftsrecht regelt die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Drittstaaten sowie die Zuständigkeiten der Behörden beispielsweise für Genehmigungen.
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B
Bankgeheimnis
Die Pflicht der Banken, die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden geheimzuhalten, ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken festgelegt. Ein gesetzliches Bankgeheimnis gibt es nicht, allerdings enthält die Abgabenordnung ein Rücksichtnahmegebot, das von den Finanzämtern bei der Steuerermittlung zu beachten ist, wenn sie auf Bankunterlagen zurückgreifen wollen.
Bankrecht
Zum Bankrecht gehört die Genehmigung und Aufsicht von Kreditinstituten und die Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Kunden, beispielsweise Konten- oder Darlehensverträge und die Haftung bei falscher Beratung.
Baugenehmigung
Errichtung, Änderung und der Abbruch baulicher Anlagen müssen von den Baubehörden genehmigt werden. Dazu muss ein Bauantrag mit allen Unterlagen - z.B. Pläne - bei der Gemeinde eingereicht werden.
Baurecht (öffentliches)
Das Bauplanungsrecht bestimmt, ob und wo ein Grundstück bebaut werden darf, das Bauplanungsrecht die technische und gestalterische Seite (z.B. Abstandsflächen). Wichtigste Vorschriften sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Bauleitpläne der Gemeinden.
Baurecht (privates)
Zum privaten Baurecht gehören alle Verträge mit Architekten, Ingenieuren, Handwerkern, die die Art der Leistung, Bezahlung, Abnahme, Sicherheitsleistungen und Gewährleistung für Mängel regeln. Wichtigste Gesetze sind das Bürgerliche Gesetzbuch (Werkvertragsrecht) und die Verdingungsordnung für Bauleistungen.
Berliner Testament
Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments, in dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, daß nach dem Tode des Längstlebenden der beiderseitige Nachlaß an einen Dritten (meist die Kinder) fallen soll. Zu diesem Zweck kann der überlebende Ehegatte als Vorerbe, der Dritte als Nacherbe nach dem Tode des längstlebenden Ehegatten oder als Ersatzerbe des längstlebenden Ehegatten eingesetzt werden. Um diese Trennung des Nachlasses zu vermeiden, bestimmt § 2269 I BGB, daß im Zweifel der gesamte Nachlaß einheitlich auf den längerlebenden Ehegatten als Alleinerben und von diesem zusammen mit dessen Hinterlassenschaft auf den sog. Schlußerben übergeht. Der Schlußerbe ist dann nur Erbe des längstlebenden Ehegatten, muß also dessen Tod erleben und hat vorher keine vererbliche Anwartschaft; er kann jedoch bereits nach dem ersten Erbfall, wenn er gegenüber dem erstversterbenden Ehegatten pflichtteilsberechtigt ist, den Pflichtteil verlangen, da er ja zunächst enterbt ist. Haben die Ehegatten in einem Berliner Testament ein Vermächtnis angeordnet, das erst nach dem Tode des Überlebenden zu erfüllen ist, so ist im Zweifel anzunehmen, daß das Vermächtnis dem Dritten erst mit dem Tode des längstlebenden Ehegatten anfällt; der Bedachte muß daher beide Ehegatten überleben (§§ 2269 II, 2160 BGB).
Berufung
Die Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem Gerichtsurteile der ersten Instanz in allen Gerichtsbarkeiten angefochten werden kann. Sie werden dann in einem Verfahren der nächsten Instanz überprüft.
Bestätigungsschreiben, Kaufmännisches
siehe Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht ersetzt die frühere Entmündigung, Vormundschaft über Erwachsene und die Gebrechlichkeitspflegschaft. Ein Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht eingesetzt, wenn ein Volljähriger beispielsweise seine Vermögensangelegenheiten nicht selbst regeln kann.
Betriebsrat
In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden, der Mitbestimmungsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen sowie bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes hat.
Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, in dem gegenseitige Pflichten vereinbart werden, zum Beispiel Beginn und Ende der Arbeitszeit oder betriebliche Altersversorgung. Vor allem bei den Arbeitsentgelten hat jedoch der Tarifvertrag Vorrang.
Betriebsvereinfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und den Vertretungen der Arbeitnehmer (Betriebsrat, Personalrat), nicht jedoch die einzelnen Arbeitsverträge.
Beweis
Beweise für einen zivilrechtlichen Anspruch oder die Schuld eines Angeklagten können durch Vernehmung der Zeugen oder der Prozesspartei, durch Gutachten oder Anhörung von Sachverständigen, Urkunden oder durch "Augenschein", also Begutachtung und Beurteilung durch den Richter, erhoben werden.
Beweislast
Wer im Zivilprozess behauptet, einen Anspruch zu haben, muss diesen beweisen. Kann er dies nicht, wird im Urteil gegen ihn entschieden.
Beweissicherung
Auch ohne einen Prozess können Beweise in einem sebstständigen Beweisverfahren gesichert werden, wenn zu befürchten ist, dass Beweismittel verloren gehen.
Börsenrecht
Das Börsengesetz regelt die Vorschriften für die Errichtung einer Börse und deren Aufsicht, außerdem die Haftung für unrichtige Angaben im Emissionsprospekt (Prospekthaftung). Die Börsenzulassungsverordnung regelt die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel.
Bringschuld
Hierbei muß der Schuldner die Sache/Leistung beim Gläubiger erbringen. Beispiel Autokauf. Haben die Vertragspartner eine Bringschuld vereinbart, so muß der Verkäufer (hier Schuldner) das Kfz beim Käufer (hier Gläubiger) abliefern. Geht die Sache zwischenzeitlich unter oder wird zerstört, so trägt der Gläubiger dafür die Gefahr und muß ein neues Auto beschaffen. Das Pendant zur Bringschuld ist die Schick- und Holschuld.
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) regelt die Vergütung für Rechtsanwälte. Dabei wird immer nur berechnet, was der Anwalt tatsächlich getan hat – ob er nur einen Brief geschrieben, vor Gericht aufgetreten und ob es dabei auch eine Beweisaufnahme, z.B. eine Zeugenvernehmung, gab. Die wichtigsten Gebühren für Rechtsanwälte sind die allgemeine Prozess-, die Beweis- und die Verhandlungs- oder Erörterungsgebühr sowie die Vergleichsgebühr. Das heißt: Wie viel der Anwalt kostet, hängt davon ab, was er alles macht für seinen Mandanten – also welche dieser gesetzlichen Gebühren im Verlauf der Beratung oder eines Gerichtsverfahrens entstehen. Das gilt bei den so genannten Zivilverfahren, wenn also eine Person eine andere verklagt. Bei Strafsachen, Bußgeldverfahren, oder vor dem Verwaltungsgericht – also immer dann, wenn der Staat irgendwie beteiligt ist – gelten andere Regeln.
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C
Car-sharing
Damit wird die gemeinsame/geteilte Nutzung von Kraftfahrzeugen durch unterschiedliche Personen umschrieben. Rechtlich liegt, je nachdem was vereinbart ist, ein Gefälligkeitsverhältnis, eine Leihe oder eine Miete vor. In Frage kommen auch Bruchteilsgemeinschaften, BGB-Gesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. § 705 BGB), eine GmbH, ein Verein oder eine Genossenschaft.
Chancengleichheit
Ist ein aus Artikel 3 GG und anderen Bestimmungen hergeleiteter Grundsatz, nach dem allen Bewerber, die um Teilhabe an politischer Macht, öffentlichen Einrichtungen und Ämtern im Wettbewerb stehen, die gleichen Möglichkeiten zustehen müssen.
Common Law
Das Common Law - z.B. in England - ist nur zum Teil in Gesetzen geregelt. Den größten Teil macht das so genannte Case Law (Fallrecht) aus, das auf früheren Entscheidungen höherer Gerichte beruht.
Computerbetrug
Nach 263 a StGB macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorganges durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt.
Computerkriminalität
Nach dem Strafgesetzbuch und Urheberrechtsgesetz ist die betrügerische Verwendung von Computerdaten oder -programmen, die Fälschung und Veränderung technischer Aufzeichnungen, Computersabotage und die unerlaubte Verwertung von Computerprogrammen verboten.
Copyright
Nach dem englischen und amerikanischen Urheberrecht müssen geschützte Werke einen Copyright-Vermerk mit der Jahreszahl der ersten Veröffentlichung und den Namen des Berechtigten tragen.
conditio sine qua non
(lat.) »die notwendige Bedingung, ohne die etwas anderes nicht eintreten kann«. Anhand dieser Formel läßt sich beispielsweise im Zivilrecht ermitteln, ob das Verhalten einer Person kausal (ursächlich) für den vorliegenden Schaden gewesen ist. Ist dies zu bejahen, kann der Schaden der Person zugerechnet werden und sie muß die rechtlichen Folgen tragen. Da die Formel aufgrund ihrer naturwissenschaftlichen Herkunft sehr weit geht, existieren Einschränkungen. So ist ein Verhalten dann nicht ursächlich, wenn der Schadenseintritt aufgrund völlig abwegiger Ereignisse eingetreten ist.
Courtage
Courtage wird die Vermittlungsprovision des Maklers genannt, aber auch die einer Bank, wenn sie einen Kredit vermittelt.
culpa in contrahendo (c.i.c.)
(lat.) »Verschulden während des Vertragsschlusses«. Dieses im Gesetz nicht geregelte, aber allgemein anerkannte Rechtsinstitut regelt Schäden bei vorvertraglichen Geschäften. Klassisches Beispiel: Der Kunde rutscht im Supermarkt auf einer Bananenschale aus und bricht sich das Bein. Da er noch nichts gekauft hat, liegt auch noch kein Kaufvertrag vor und er keinen Anspruch aus dem Kaufrecht. Trotzdem bekommt er den Schaden nach den Regeln der c.i.c. vom Kaufhausinhaber ersetzt. Voraussetzung: Der Kaufhausbesitzer ist seinen Pflichten nicht nachgekommen. Im Beispielsfall hat der Kaufhausinhaber seine Sicherungspflicht verletzt. Weitere Voraussetzung für einen Schadensersatz aus c.i.c.: Keine andere Rechtsvorschrift kann für die Schadensregulierung angewandt werden.
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D
Darlehensvertrag
Der Darlehensvertrag ist das wichtigste Kreditgeschäft. Es wird abgesichert durch persönliche Sicherheiten wie z.B. eine Bürgschaft, oder durch sachliche wie z.B. Hypotheken, Grundschulden, Pfandrechte.
Daseinsvorsorge
Daseinsvorsorge umfaßt Leistungen der öffentlichen Verwaltung z.B. im Bereich des Personennahverkehrs, der Gas- und Elektrizitätsversorgung oder Krankenhäuser.
Datenschutzrecht
Personenbezogene Daten sind vor Missbrauch durch Einsichtnahme oder Verwertung geschützt. Das Datenschutzgesetz bestimmt, dass die Erhebung und Einsicht von Daten zweckgebunden sein muss und regelt die Rechte der Betroffenen.
de lege
(lat.) »kraft Gesetzes«
de lege ferenda
(lat.) »vom Standpunkt des zukünftigen Rechts gesehen«. Eine Mehrzahl von Personen erachtet einen rechtlichen Umstand oder eine Rechtsfolge als wünschenswert, die aber noch nicht geltendes Recht ist.
de lege lata
(lat.) »vom Standpunkt des geltenden Rechts gesehen«. Dieser Ausdruck bezeichnet die jetzige, geltende Rechtslage.
Dienstvertrag
Mit einem Dienstvertrag wird vereinbart, dass jemand gegen Bezahlung bestimmte Dienste leistet. Arbeitsverträge sind Dienstverträge. Anders als beim Werkvertrag wird nicht die Herstellung eines Werks, sondern die Tätigkeit honoriert.
dolus
(lat.) »der Vorsatz«. Allgemein definiert als das "Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung seitens des Handelnden". In der Regel reicht es für die strafrechtliche Schuld aus, wenn dolus eventualis vorliegt. Etwas anderes gilt nur, wenn die einschlägige Rechtsnorm den direkten Vorsatz verlangt. Ist dem Beklagten kein Vorsatz nachzuweisen, so kommt unter Umständen eine Strafbarkeit für fahrlässiges Verhalten in Betracht. Beispielsweise die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) oder die fahrlässige Körperverletzung (§ 230 StGB). Auch im Zivilrecht reicht für viele Schäden ein fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 276 BGB aus.
Doppelbesteuerung
Doppelbesteuerung ist die mehrfache Besteuerung durch zwei Staaten. Mit Regeln zur Freistellung oder Anrechnung der Steuern sollen Doppelbesteuerungsabkommen Ungerechtigkeiten vermeiden.
Dreißigster
Der Erbe ist verpflichtet, Familienangehörigen des Erblasser, die z.Z. des Todes des Erblassers zu dessen Hausstand gehörten und von ihm Unterhalt bezogen haben, in den ersten 30 Tagen nach Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang, wie es der Erblasser getan hat, Unterhalt zu gewähren und die Benutzung der Wohnung und der Haushaltsgegenstände zu gestatten, sofern der Erblasser nicht durch letztwillige Verfügung eine abweichende Anordnung getroffen hat (§ 1969 BGB). Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Vermächtnis.
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E
Ehe- und Familienrecht
Das Ehe- und Familienrecht bestimmt die Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie: Unterhaltsrecht von Kindern und Eltern, Sorgerecht und Umgangsrecht, Scheidungsrecht.
Ehescheidung
Voraussetzung für eine Ehescheidung ist, dass die Ehe gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die Partner seit drei Jahren getrennt leben. Wenn beide Partner geschieden werden wollen, genügt bereits ein Trennungsjahr. Auf die Schuldfrage kommt es nicht mehr an.
Ehevertrag
In einem Ehevertrag können Eheleute das eheliche Güterrecht regeln. Er muss vor einem Notar geschlossen werden.
Eigenbedarf
Will ein Vermieter vermietete Räume selbst nutzen oder einen nahen Angehörigen darin wohnen lassen, kann er seinem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen, auch wenn er sonst keinen Kündigungsgrund hat.
Eigentum
Grundrechtlich geschütztes Recht über eine Sache nach Belieben zu verfügen und andere vor jeglichen Einwirkungen auszuschließen. Grenzen bestehen nur dort, wo Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen.
Eigentum, geistiges
Diese Form des Eigentums bezeichnet man als Immaterialgut. Auch wenn es aufgrund seiner Nichtverkörperung nicht greifbar ist, kann es als sonstiges Recht im Sinne von § 823 Absatz 1 BGB Rechtsschutz genießen. Verletzt jemand dieses Recht, so kommt eine Schadensersatzpflicht in Betracht.
Einkommensteuerrecht
Das Einkommensteuerrecht ist eine Personensteuer. Wer in Deutschland wohnt, unterliegt mit seinen gesamten in- und ausländischen Einkünften der Einkommensteuer. Dazu gehören Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung.
Einlage
wird der Beitrag eines Gesellschafters (Aktionärs, Genossen) genannt, den er als Beteiligung an einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, einer Handelsgesellschaft oder einer stillen Gesellschaft leistet. Meist wird die Einlage in Geld erbracht (Kapitaleinlage, z.B. durch Einzahlung zum Gesellschaftsvermögen oder auf die Stammeinlage, Übernahme von Aktien). Sie kann aber (insbes. im Rahmen einer Sachgründung) auch durch Übertragung von Sachwerten oder Rechten geleistet werden (sog. Sacheinlage). Die Einlage ist i.d.R. maßgebend für die Höhe des Geschäftsanteils. Sie ist immer Ausgangsbetrag für die Feststellung des Kapitalanteils.
Einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung gemäß §§ 935 ff Zivilprozeßordnung (ZPO) ist ein vorläufiges, gerichtliches Sicherungsmittel eines Rechts. Der Rechtsinhaber kann bei Gericht dann eine einstweilige Verfügung beantragen, wenn er befürchten muß, daß ohne richterliche Anordnungen ein ihm zustehendes Recht vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Der Beantragende trägt die Beweislast dafür, daß sein Recht »in Gefahr« ist. Das Gericht trifft dann nach freiem Ermessen entsprechende Maßnahmen. So kann beispielsweise festgelegt werden, daß ein Betreiber einer Internet-Adresse (Domain) bis auf weiteres eine bestimmte Domain nicht mehr betreiben darf.
enumerativ
- (lat.) »aufzählend«.
Erbrecht
Im Erbrecht wird geregelt, wer gesetzlicher Erbe ist, wer einen Pflichtteilsanspruch hat, außerdem die Möglichkeit, das Erbe durch Erbverträge, Auflagen, Vermächtnisse und Testamente selbst zu bestimmen und aufzuteilen.
Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Erbschaften und Schenkungen werden besteuert. Das Gesetz regelt, wer wieviel Steuern zahlen muss: Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto niedriger die Besteuerung.
Erfüllungsgehilfe
Da Geschäftsherren in der Praxis nicht immer selber handeln können, bedienen sie sich sogenannter Erfüllungsgehilfen. Beispielsweise stellt der Inhaber eines Autohauses einen Verkäufer ein, der dann sein Erfüllungsgehilfe beim Verkauf der Autos ist. Die Besonderheit ist, daß der Geschäftsherr gemäß § 278 BGB für ein Verschulden seines Erfüllungsgehilfen im vollem Umfang haftet. Mit anderen Worten: Der Inhaber muß für den vom Verkäufer verursachten Schaden einstehen. Aber Vorsicht: Nicht den Erfüllungsgehilfen mit dem Verrichtungsgehilfen verwechseln, denn beim Verrichtungsgehilfen kann sich der Geschäftsherr exkulpieren. In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oftmals schwierig und hängt vom Einzelfall ab.
Erfüllungsinteresse
Kann ein Vertragspartner seine im Vertrag festgelegte Leistung nicht erbringen, so muß er das Erfüllungsinteresse des anderen Vertragspartners ersetzen. Der nichtleistende Vertragspartner muß dafür sorgen, daß der andere so dasteht, wie er dastehen würde, als wenn der Vertrag geschlossen worden wäre. Beispiel: A und B schließen einen wirksamen Kaufvertrag über ein Auto zum Preis von 5.000 Mark. B kann das Kfz einen Tag später an C für 6.000 Mark weiterverkaufen. In der Zwischenzeit hat A aber den Wagen bereits wirksam an einen anderen Interessenten veräußert. Der A muß dem B nun dessen Erfüllungsinteresse ersetzen; hier also die 1.000 Mark Differenz, da B so gestellt werden muß, wie er bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung dastehen würde. Das Pendant zum Erfüllungsinteresse ist das Vertrauensinteresse, was oftmals auch als negatives Interesse bezeichnet wird. Wann welches Interesse vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.
Ermittlungsverfahren
Strafrechtliche Ermittlungen können von der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei eingeleitet werden, von anderen Behörden - etwa dem Finanzamt - nur beschränkt. Bei schweren Straftaten werden die Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet, ansonsten auf Strafanzeige.
Erschließungsrecht
Die Erschließung von Bauland durch die Gemeinden ist im Baugesetzbuch geregelt. Die Gemeinden erheben dafür Erschließungsbeiträge von den Bürgern.
Europarecht
Europarecht ist das Recht der europäischen Gemeinschaften. Es besteht zum einen aus den verschiedenen Verträgen - z.B. EG-Vertrag - und den Richtlinien und Verordnungen, die die Organe der EU (Rat, Kommission, Parlament) erlassen.
Exkulpation
(lat.-nlat.) »die Schuldbefreiung«. So kann sich beispielsweise ein Geschäftsherr von seiner Schadensersatzpflicht seitens seines Verrichtungsgehilfen befreien (exkulpieren), wenn er beweisen kann, daß er diesen ordnungsgemäß ausgewählt und überwacht hat.
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F
Fahrlässigkeit
Fahrlässig handelt gemäß § 276 BGB eine Person, wenn sie die im Verkehr objektiv erforderliche Sorgfalt des jeweiligen Verkehrskreises nicht beachtet. Im Strafrecht erfährt dieser Vorwurf noch eine Einschränkung. Hier liegt nur Fahrlässigkeit vor, wenn der Handelnde auch nach seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage war, die erforderliche Sorgfalt zu erbringen.
Faktura
die Rechnung.
fakultativ
(lat.) »nach freiem Ermessen«.
Familie
Gesamtheit der durch Ehe und Verwandtschaft verbundenen Personen. Wird heute meist im engeren Sinne verwandt, wobei unter Familie nur noch die Ehegatten und Kinder verstanden werden. Grundrechtlich in Art. 6 GG geschützt.
Familienleistungsausgleich
Die steuerliche Entlastung von Familien zur Sicherung des steuerfreien Existenzminimums. Dazu gehört die steuerliche Berücksichtigung von Kindern und Kindererziehung durch den Kinderfreibetrag, Kindergeld und den Betreuungsfreibetrag.
Familienrecht
Siehe Ehe- und Familienrecht.
falsa demonstratio non nocet
(lat.) »die falsche (unrichtige) Bezeichnung einer Sache schadet nicht«. Liegt beispielsweise ein Mißverständnis zweier Parteien über die korrekte Bezeichnung einer Sache beim Kauf vor, meinen beide aber genau die gleiche Sache und benennen sie nur falsch, ist der Kaufvertrag trotz des Irrtums über die von den Parteien gewollten Sache wirksam.
falsus procurator
(lat.) ein Vertreter, der für einen anderen handelt, obwohl er für das Rechtsgeschäft keine Vertretungsmacht hat.
Fernabsatzgesetz
Das Fernabsatzgesetz regelt die Rechtsbeziehungen bei Verträgen, die elektronisch geschlossen werden, allerdings nicht Verträge über Finanzdienstleistungen. Nach dem Fernabsatzgesetz gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, Verträge innerhalb einer Woche zu widerrufen.
Finanzausgleich
Im Finanzausgleich wird das Steueraufkommen von Bund und Ländern sowie zwischen dem Staat und Gemeinden nach festgelegten Schlüsseln verteilt.
Firma
Name, unter dem ein Kaufmann im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt (§ 17 HGB).
Fixgeschäft
Bei dieser Art von Geschäft legen die Vertragspartner einen genauen (fixen) Termin zur Erbringung der Vertragsleistung fest. Verstößt ein Partner gegen die Termineinhaltung, so liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor. Da es sich zumeist um einen gegenseitigen, synallagmatischen Vertrag handelt, kann der Gläubiger gemäß § 325 BGB vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Forderungsverletzung
siehe Positive Forderungsverletzung
Franchisevertrag
Mit einem Franchisevertrag wird einem Unternehmer die Lizenz erteilt, gegen Entgelt Namen, Marken, technische Ausstattung und Vorteile beim Großeinkauf und beim Vertrieb zu nutzen. Der Unternehmer bleibt aber selbstständig.
Freibetrag und -grenze
Bis zur Höhe gesetzlich geregelter Freibeträge sind steuerpflichtig.Bei der Freigrenze ist die Einnahme nur steuerfrei, wenn der Gesamtbetrag die Grenze nicht erreicht. Übersteigt der Betrag - beispielsweise Spekulationsgewinne - die Freigrenze, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
frei Haus
Hierbei verpflichtet sich der Verkäufer die Ware ohne Mehrkosten beim Käufer anzuliefern.
Frist
Fristen sind gesetzlich bestimmte oder frei vereinbarte Zeiträume, nach deren Ablauf beispielsweise Zahlungen fällig sind, Ansprüche verjähren oder verfallen. Fristen werden nach vollen Tagen berechnet.
Top


G
Garantenstellung
Das Gesetz normiert, daß eine Person dafür die Verantwortung trägt, daß ein bestimmter Erfolg (Schaden) ausbleibt. Er ist dann Garant. Nach § 13 StGB ist beispielsweise derjenige strafrechtlich verantwortlich, »wenn er dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt«. Darüber hinaus ergibt sich die Pflicht zur Gefahrabwendung auch aus der Eröffnung bestimmter Gefahrenquellen. So ist etwa der Bauunternehmer verantwortlich, daß fremde Personen nicht durch seine Baumaschinen verletzt werden. Auch im Internet können sich Garantenstellungen ergeben. Zu denken ist dabei an Internetanbieter, die eigene Inhalte bereithalten. Sie sind dann verantwortlich dafür, daß die Angebote keine rechtswidrigen Inhalte aufweisen.
Garantie
Anders als die gesetzlich geregelte Gewährleistung bezeichnet die Garantie die freiwillig übernommene Haftung beispielsweise eines Herstellers von Waren gegenüber dem Kunden.
Gefährdungshaftung
Bei der Gefährdungshaftung entsteht ein Schadensersatzanspruch nicht nur dann, wenn der Schädiger auch Schuld hat. Ist der Schaden durch Gegenstände verursacht worden, deren Benutzung bereits eine gewisse Gefahr bedeutet - z.B. ein Auto - haftet der Nutzer oder Eigentümer zumindest teilweise, auch wenn er keine Schuld hat. Das gilt auch für Halter von Tieren.
Gegendarstellungsrecht
Nach den Pressegesetzen der Länder müssen die verantwortlichen Redakteure in den Medien eine Gegendarstellung abdrucken, wenn falsche Tatsachen behauptet wurden. Bei reinen Meinungsäußerungen ist eine solche Berichtigung allerdings nicht möglich.
Gerichtskosten
Gerichtskosten sind die Gebühren und Auslagen, die in einem gerichtlichen Verfahren anfallen. Die Gebühren werden nach dem Wert des Streitgegenstands berechnet. Zu den Auslagen gehören beispielsweise Pauschalen für Postsendungen und Telefonate, außerdem die Auslagen für Zeugen und Sachverständige. Wer einen Prozeß endgültig gewinnt, hat keinerlei Kosten, weder für das Gericht noch für den eigenen Anwalt, zu bezahlen.
Gesamtschuld
Eine Gesamtschuld besteht, wenn mehrere gemeinsam einem Gläubiger etwas schulden. Der Gläubiger kann alles von einem Schuldner fordern, der wiederum hat dann einen Ausgleichs- anspruch gegen die anderen Schuldner.
Geschäftsbedingungen
Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsunfähigkeit
Ein Vertrag mit Geschäftsunfähigen ist gemäß § 105 BGB nichtig (unwirksam). Geschäftsunfähig sind nicht nur Kinder, die das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sondern auch Personen, »die sich in einem (dauerhaften) Zustand der Geistesschwäche« befinden (§ 104 BGB). Für Geschäfte im Internet sind ferner die Vorschriften für Verträge mit beschränkt Geschäftsfähigen gemäß §§ 106 ff BGB zu beachten.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht umfaßt alle Rechtsnormen über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, stille Gesellschaft, Aktiengesell- schaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft.
Gesellschaftsvertrag
Die vertragliche Grundlage einer Gesellschaft bildet der Gesellschaftsvertrag. Er ist ein Rechtsgeschäft; durch ihn verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Gesellschaftsvertrag bestimmten Weise zu fördern (§ 705 BGB). Bei einer GmbH wird der Gesellschaftsvertrag auch Satzung genannt; meistens geht ein Vorgründungsvertrag voraus. Der Gesellschaftsvertrag ist bei den Personengesellschaften grundsätzlich formfrei, dem Wesen nach ein schuldrechtlicher Vertrag; zweifelhaft ist, inwieweit er auch als gegenseitiger Vertrag anzusehen ist.
Gestaltungshöhe
siehe Schöpfungshöhe
Gewährleistungsrecht
Gewährleistungsrecht ist die gesetzliche Haftung für alle Arten von Mängeln vor allem beim Kauf und Werkvertrag. Beim Kauf mangelhafter Waren betrug die Frist, innerhalb derer der Verkäufer haften muss, bislang sechs Monate, ab 2001 zwei Jahre.
Gewerbefreiheit
Aufgrund von § 1 GewO und Art. 12 GG ist es grundsätzlich jedermann bei Einhaltung der gesetzlichen Beschränkungen gestattet, ein Gewerbe zu eröffnen und zu betreiben. Im neuen Multi-Media-Gesetz ist erstmals für den Bereich des Internets gemäß § 4 TDG festgelegt, daß die Aufnahme von »Telediensten im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei« ist.
Gewerbesteuer
Erträge aus Gewerbebetrieben, auch solchen des Reisegewerbes, müssen vom Unternehmer versteuert werden. Die Gewerbesteuer ist vierteljährlich im Voraus zu bezahlen und ist die wichtigste Steuerquelle der Gemeinden.
Gewerblicher Rechtschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz schützt geistige Leistungen wie Patente, Marken und Werke der Literatur, Musik, Wissenschaft und Kunst. Zum gewerblichen Rechtsschutz gehört auch das Wettbewerbsrecht.
Gläubiger
Das Begriffspaar »Gläubiger und Schuldner« taucht im gesamten Zivilrecht auf. Gläubiger ist die Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses (z.B. Kaufvertrag) von seinem Schuldner eine Leistung fordern darf. Beispiel: Kunde K bestellt online beim Buchhändler B Waren, die dieser liefert. Der Buchhändler ist nun hinsichtlich des Kaufpreises der Gläubiger von K. Zu beachten ist aber, daß der Gläubiger auch zum Schuldner werden kann. Im Beispielsfall wird der Buchhändler dann zum Schuldner, wenn er trotz vereinbarter Frist das Buch nicht rechtzeitig liefert.
Gläubigerverzug
Ebenso wie der Schuldner in Verzug kommen kann, gilt dies auch für den Gläubiger. Nimmt er die ordnungsgemäße Leistung des Schuldners nicht an, so kommt er gemäß § 293 BGB in Annahmeverzug (Gläubigerverzug). Geht nach diesem Zeitpunkt die Leistung (z.B. Kaufsache) unter, so haftet der Schuldner gemäß § 300 BGB nur, wenn er den Untergang vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. Beispiel: Käufer A und Verkäufer V schließen einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Kühlschrank, den V liefern soll. Verabredungsgemäß liefert V, aber K will den ordnungsgemäßen Kühlschrank nicht annehmen, weil er gerade keinen Platz hat. Auf der Rückfahrt gerät V unverschuldet in einen Verkehrsunfall und der Kühlschrank wird zerstört. Da sich K (Gläubiger) im Gläubigerverzug befand, trägt er gemäß § 300 BGB das Risiko für den zerstörten Kühlschrank. Verkäufer V kann trotzdem den Kaufpreis verlangen.
Grundbuchrecht
Im Grundbuch werden private Grundstücke und dessen Belastungen, z.B. Hypotheken oder Grundschulden, eingetragen. Das Grundbuch ist öffentlich. Wer ein berechtigtes Interesse hat, z.B. wenn er ein Grundstück kaufen will, kann das Grundbuch einsehen. Es wird beim Grundbuchamt des Amtsgerichts geführt.
Grundpfandrechte
Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld, dingliche Rechte, die zur Sicherung einer Forderung auf einem Grundstück ruhen.
Grundrechte
Die Grundrechte sind in der Verfassung, dem Grundgesetz, geregelt. Dazu gehören das Recht auf Wahrung der Menschenwürde, Gleichbehandlung, Religionsausübung, freie Meinungsäußerung, freie Berufswahl- und Berufsausübung, Schutz von Ehe und Familie, und Eigentum. Sie dürfen nur eingeschränkt werden, wenn ein entsprechender Vorbehalt im Grundrecht selbst genannt ist.
Grundschuld
Mit einer eingetragenen Grundschuld haftet der Eigentümer mit dem Wert seines Grundstücks für die Zahlung einer geschuldeten Geldsumme.
Güterrecht
Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute untereinander und gegenüber Dritten. Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft, er kann durch Ehevertrag ausgeschlossen werden.
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H
Haftbefehl
Haftbefehle können Richter gegen Beschuldigte im Strafverfahren erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund - z.B. Fluchtgefahr - besteht und gegen Schuldner, die eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen und nicht freiwillig erscheinen.
Haftung
Die Haftung bezeichnet die Pflicht, für eine Schuld einstehen zu müssen. Bei einer beschränkten Haftung haftet der Schuldner nur mit Teilen seines Vermögens.
Handelsrecht
Das Handelsrecht regelt die Rechte und Pflichten des Kaufmanns. Das Handelsgesetzbuch definiert, wer Kaufmann ist.
Handkauf
Hierbei handelte es sich um einen Barkauf, bei dem der Austausch von Ware und Geld sofort vollzogen wird, beispielsweise im Supermarkt.
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das Organ einer Aktiengesellschaft, durch das Aktionäre ihre Rechte ausüben können. Eine Hauptversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie kann durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat einberufen oder von den Aktionären verlangt werden, wenn sie Aktien zu 1/20 des Grundkapitals halten. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst und können angefochten werden.
Haustürgeschäft
ist ein Vertragsabschluß in der Privatwohnung, auf der Straße, am Arbeitsplatz, auf sog. Kaffeefahrten etc. Ein Haustürgeschäft kann von dem Kunden innerhalb einer Woche widerrufen werden (Fristbeginn erst nach ordnungsmäßiger ausdrücklicher Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit; fristgemäße Absendung des Widerrufs genügt); dann sind die gegenseitigen Leistungen zurückzugewähren. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn das Haustürgeschäft auf Bestellung des Kunden zustandegekommen ist.
Heimarbeit (siehe auch Telearbeit)
Der Arbeitnehmer geht seiner beruflichen Tätigkeit in der eigenen Wohnung nach. Wie andere Arbeitnehmer auch, genießt er Rechtsschutz in Form des Heimarbeitzeitgesetzes (HArbG). Ob HArbG auch innerhalb der neuen Medien bei Telearbeit anzuwenden ist, hängt vom Einzelfall ab.
Herausgeber
Der Herausgeber zeichnet sich für die Veröffentlichung von Druckschriften verantwortlich. Seine Rechte und Pflichten ergeben sich unter anderem aus dem Urheberrechtsgesetz und den Landespressegesetzen.
Heuer
Arbeitslohn der Seemänner
Holschuld
Der Gläubiger muß die Sache/Leistung am Wohn -bzw. Gewerbesitz des Schuldners abholen. Beispiel Autokauf. Haben die Vertragspartner eine Holschuld vereinbart, so muß der Käufer das Kfz beim Verkäufer abholen. Geht die Sache zwischenzeitlich unter, beispielsweise weil der Verkaufsraum vollständig ausbrennt, so trägt der Verkäufer bis zur Abholung das Risiko. Das Pendant zur Holschuld ist die Schick- und Bringschuld. Haben die Partein nichts vereinbart, so gilt gemäß § 269 BGB immer Holschuld.
Hypothek
Mit einer Hypothek wird ein Grundstück zur Sicherung einer Forderung belastet. Anders als bei der Grundschuld ist die Hypothek an eine konkrete Forderung gebunden - sie erlischt also, wenn die Forderung befriedigt ist.
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Immaterialgut
Unter einem Immaterialgut ist das unkörperliche, geistige Gut zu verstehen, was nichts anderes als eine Idee meint. Solche Güter genießen trotz fehlender Verkörperung Rechtsschutz. So ist zum Beispiel die Ausarbeitung eines Werbekonzeptes als Idee vom Urheberrecht geschützt. Der Urheber kann von Dritten Unterlassung der Verwendung seiner Idee verlangen und bei Mißachtung Schadensersatz verlangen.
Immission
Einwirkungen unkörperlicher Art (z.B. von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Geräuschen, Erschütterungen etc.) von einem Grundstück auf das andere.
Immissionsschutzrecht
Das Bundesimmissionsschutzrecht regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen. Dazu gehört die Genehmigungspflicht von Anlagen.
Immobilienrecht
Zum Immobilienrecht gehören alle Rechtsbeziehungen, die mit dem Kauf, der Verpachtung oder Vermietung von Grundstücken und Wohnräumen zusammenhängen.
Informationsfreiheit
Das Grundgesetz garantiert in Art. 5, Absatz. 1, S. 1 GG jedem die Freiheit zur Beschaffung von Informationen innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Die Informationsfreiheit im Internet hat der Gesetzgeber jüngst im Multi-Media-Gesetz (IuKDG) geregelt, indem er als erster Staat der Welt gesetzliche Rahmenbedingungen für Anbieter von Informationen im Netz geschaffen hat.
Ingerenz
Ingerenz ist das Herbeiführen einer Gefahr durch ein vorheriges gefährliches »Tun«. Der Verursacher der Gefahrenquelle hat dann eine Garantenstellung inne. Beispiel Autounfall. Der Unfallverursacher hat eine Gefahr geschaffen und muß beispielsweise die Unfallstelle sichern. Unterläßt er dies und ein Dritter erleidet dadurch einen Schaden, so ist der Verursacher dafür zivilrechtlich verantwortlich.
Innung
Zusammenschluß selbständiger Gewerbetreibender zur Förderung gemeinsamer Interessen.
Insider-Geschäft
Wer Tatsachen kennt, deren Veröffentlichung den Kurs von Wertpapieren oder Optionen beeinflussen könnte, und dieses Wissen für seinen eigenen Vorteil nutzt - beispielsweise durch rechtzeitigen Kauf oder Verkauf - begeht verbotenen Insider-Handel. Insider-Handel ist nach dem Wertpapierhandelsgesetz strafbar.
Insolvenz
Die Zahlungsunfähigkeit.
Insolvenzrecht
Die Insolvenzordnung - früher Konkursordnung - regelt das Verfahren, wie bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung von Personen (siehe Verbraucherinsolvenzverfahren) und Firmen die Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden.
Interesse, negatives
siehe Vertrauensinteresse
Internationales Privatrecht
Das Internationale Privatrecht regelt, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen angewendet wird.
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J
Jugendstrafrecht
Für die Strafbarkeit und die Verurteilung von Straftätern, die zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt waren, gilt das allgemeine Straf- und Strafprozeßrecht nur, soweit nicht das Jugendgerichtsgesetz Sondervorschriften enthält. Nach §§ 1, 3 JGG sind Jugendliche (zur Tatzeit 14-, aber noch nicht 18jährige) nur bedingt verantwortlich, nämlich soweit sie ihrer Entwicklung nach die erforderliche Einsichts- und Willensbildungsfähigkeit besaßen. Heranwachsende (zur Tatzeit 18-, aber noch nicht 21jährige) sind voll verantwortlich. Während bei Jugendlichen stets das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden ist, entscheidet beim Heranwachsenden das Gericht im Einzelfall, ob der Täter nach seinem Reifegrad oder der Art seiner Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen und daher nach Jugendstrafrecht abzuurteilen oder ob er wie ein Erwachsener nach allgemeinem Strafrecht zu bestrafen ist.
Jurisprudenz
(lat.) »die Rechtswissenschaft«.
Juristische Person
Die juristische Person ist eine Personenvereinigung mit eigener Rechtsfähigkeit oder ein Zweckvermögen. Zu den juristischen Personen des Privatrechts gehört der Verein und Personengesellschaften, die j.P. des öffentlichen Rechts sind z.B. Kirchen, Stiftungen, Rundfunkanstalten.
Justiz
Der Begriff Justiz umfaßt die gesamte Rechtspflege durch die Gerichte und die Justizverwaltung.
Justitiar
Rechtlicher Berater eines Unternehmens, einer Behörde oder eines Verbandes.
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K
Kapitalgesellschaftsrecht
Das Kapitalgesellschaftsrecht bezeichnet die Rechte und Pflichten der Gesellschaften, bei der die Mitgliedschaft auf reine Geldbeteilung und nicht auf die persönliche Mitarbeiter der Gesellschafter zugeschnitten ist, z.B. die Aktiengesellschaft.
Kartellrecht
Kartelle sind nach der Definition des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die miteinander im Wettbewerb stehen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bewirken. Das europäische Kartellrecht umfaßt auch andere Wettbewerbsbeschränkungen, z.B. Preisbindungen und die Fusionskontrolle.
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
In einem solchen Schreiben fixieren Kaufleute erstmals den Inhalt eines Vertrages, dem Vorverhandlungen vorausgegangen sind. Enthält es alle vorvereinbarten und abgesprochenen Vertragspunkte und widerspricht der andere nicht unverzüglich, so gilt der Vertrag gemäß § 267 HGB als wirksam geschlossen. Auch die Versendung des Kaufmännischen Bestätigungsschreibens auf dem Faxwege ist zulässig. Denkbar ist auch die Wirksamkeit bei Zustellung via E-Mail. Dies ist aber aufgrund der Neuheit des Mediums noch ungeklärt. Sicher hingegen ist, daß das Kaufmännische Bestätigungsschreiben ausschließlich für Kaufleute gilt.
Kaufrecht
Im Kaufrecht sind die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern geregelt (z.B. Gewährleistungsrecht). Neben dem deutschen Kaufrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, in dem auch die europäischen Vorgaben umgesetzt werden, gibt es das Kaufrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen.
Kaufvertrag
Auf diesen Vertragstyp trifft man im alltäglichen Leben am häufigsten. Hierbei schließen Verkäufer und Käufer einen gegenseitigen,
synallagmatischen Vertrag über einen Gegenstand, in welchem sich der Verkäufer gemäß § 433 Absatz 1 BGB zur Übertragung und Eigentumsverschaffung der Sache verpflichtet und der Käufer gem. § 433 Absatz 2 BGB zur Zahlung des Kaufpreises. Mit Ausnahme des Grundstücksverkaufes gemäß § 313 BGB unterliegt der Kaufvertrag keinem Formerfordernis. Jedoch kann der Kaufvertrag verschiedene Modifikationen aufweisen. Beispiele sind unter anderem der Kauf unter Eigentumsvorbehalt (§ 455 BGB), der Kauf auf Probe (§ 495 BGB) oder der Kauf nach Probe (§ 494 BGB).
Das Gesetz hat in den §§ 459 ff BGB fast ausnahmslos die Rechte und Pflichten der Parteien festgelegt. Wichtig ist unter anderem § 459 BGB, der die Haftung des Verkäufers für Stücksachen regelt. Ist die Kaufsache mangelbehaftet oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Fehlt der Sache eine zugesicherte Eigenschaft oder hat der Verkäufer arglistig einen Fehler verschwiegen, so kommt ferner ein Schadensersatzanspruch gemäß § 463 BGB in Betracht. Das Gleiche gilt für den Kauf von Gattungssachen (zB 100 KG Kartoffeln). Hinzu kommt aber gemäß § 480, daß der Käufer das Recht auf mangelfreie Nachlieferung hat.
Kaution
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die beispielsweise ein Vermieter von seinem Mieter verlangen kann.
Kinderfreibetrag
Siehe Familienleistungsausgleich. Der Freibetrag bewirkt eine steuerliche Entlastung für jedes Kind bei der Veranlagung zur Einkommensteuer, soweit das Kindergeld die erforderliche Entlastung nicht bewirkt.
Kindschaftsrecht
Zum Kindschaftsrecht gehören die Verfahren über die Vaterschaftsanerkennung, die elterliche Sorge. Streitigkeiten über Unterhaltspflichten gehören nicht dazu.
Klageerzwingungsverfahren
Grundsätzlich entscheidet die Staatsanwaltschaft aufgrund ihres Anklagemonopols, ob Anklage erhoben wird. Lehnt die Behörde die Strafverfolgung ab, so hat der Verletzte gemäß § 172 StPO das Recht beim zuständigen Oberlandesgericht Antrag auf Klageerzwingung zu stellen. Die Richter prüfen, ob der Klageantrag begründet ist und eröffnen dann gemäß § 175 StPO entgegen der staatsanwaltschaftlichen Auffassung das Verfahren gegen den Beschuldigten.
Körperschaftsteuerrecht
Juristische Personen im Inland unterliegen der Körperschaftsteuer. Besteuert wird der Bilanzgewinn nach Abzug der Verluste.
Kontrahierungszwang
In der Regel herrscht im deutschen Recht die Freiheit von Vertragsabschlüssen. Eine Ausnahme stellt der Kontrahierungszwang dar. Beispielsweise besteht ein solcher Zwang zum Vertragsabschluß bei Monopolstellungen, die ein wichtiges Gut der Gesellschaft schützen.
Korrespondenzanwalt
ist der am Wohnsitz der Partei tätige Rechtsanwalt, der die Verbindung zwischen dieser und ihrem auswärtigen Prozeßbevollmächtigten vermittelt. In der Regel stellt dieser auch diese Verbindung her und wählt den auswärtigen Prozeßbevollmächtigten aus.
Krankenversicherungsrecht
Siehe Sozialversicherungsrecht.
Kündigung
Durch Kündigung werden dauerhafte Verträge - z.B. Miet- oder Arbeitsverträge - beendet. Die Voraussetzungen sind bei den verschiedenen Verträgen unterschiedlich. Die ordentliche Kündigung ist an Fristen und Kündigungsgründe gebunden, bei wichtigen Gründen ist eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist möglich, jedoch in den meisten Fällen mit vorheriger Abmahnung.
Kündigungsschutzrecht
Nach dem Kündigungsschutzgesetz, das in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten gilt, sind Kündigungen unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt sind, d.h. nicht durch das Verhalten des Arbeitnehmers oder betriebliche Gründe gedeckt sind. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss eine soziale Auswahl nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten der Arbeitnehmer vorgenommen werden.
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L
Lastschriftverfahren
Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Anders als bei der Überweisung geht hier die Initiative vom Gläubiger aus, der eine Forderung seiner Bank bekanntgibt; diese erteilt ihm eine vorläufige Gutschrift und zieht den Betrag von der Schuldnerbank ein, die ihrerseits das Konto des Schuldners entsprechend belastet. Beim Abbuchungsverfahren (Auftrag des Schuldners an seine Bank) ist Widerruf nur für die Zukunft möglich. Beim Einzugsermächtigungsverfahren (Ermächtigung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger) besteht ein befristetes Widerspruchsrecht des Schuldners gegen eine Belastung.
Leasingvertrag
Innerhalb dieses Vertragstypes überläßt der Leasinggeber seinem Leasingnehmer entgeltlich eine Sache zur Nutzung auf Zeit. Besonderheit: Im Gegensatz zur Miete trägt der Leasinggeber in der Regel nicht die Gefahr für den Untergang der »verleasten« Sache. Welcher Vertragstyp (Kauf oder Miete) vorliegt, hängt von den Vertragsausgestaltungen ab. Aus der Abgrenzung ergibt sich dann, ob Ansprüche nach dem Miet- oder Kaufrecht zu bestimmen sind.
Legalitätsprinzip
Die Staatsanwaltschaft ist bis auf einige Ausnahmen gemäß § 152, Absatz 2 StPO bei Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente verpflichtet, strafbare Handlungen zu verfolgen. So muß sie in der Regel einschreiten, wenn entsprechende Hinweise auf »Schweinereien« im Internet vorliegen.
Leistungsverweigerungsrecht
Wer auf Grundlage eines Vertrages etwas leisten muss, kann dies verweigern, wenn der Vertragspartner seinerseits seinen Pflichten noch nicht nachgekommen ist. Ein Leistungsverweigerungsrecht gibt es auch, wenn ein Anspruch verjährt ist.
Lohnpfändung
Nur der Teil des Arbeitseinkommens, der über den gesetzlich festgelegten Pfändungsfreigrenzen liegt, kann gepfändet werden. Der Freibetrag für einen Arbeitnehmer ohne Unterhaltspflichten lag bislang bei 1209, ab 2002 bei 1600 DM.
Lohnsteuerrecht
Das Lohnsteuerrecht betrifft die Einkommensteuer, die von Löhnen, Gehältern und Pensionen abgezogen wird. Zum Lohn gehören auch geldwerte Vorteile und Sachbezüge.
Luftfahrtrecht
Das Luftfahrtrecht besteht aus nationalen Rechtsvorschriften - z.B. die Luftverkehrsordnung -und internationalen Vereinbarungen und regelt die Zulassung und Aufsicht des Luftverkehrs und die Errichtung von Flughäfen.
Luftverkehrsrecht
Wird beim Betrieb eines Flugzeugs jemand verletzt oder getötet, der nicht Fluggast ist, muss der Halter Schadensersatz zahlen, auch wenn ihn keine Schuld trifft (siehe Gefährdungshaftung). Wird ein Fluggast verletzt oder getötet, ist der Luftfrachtführer schadensersatzpflichtig.
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Mahnung
Aufforderung zur Erbringung einer bereits fälligen Leistung.
Mahnverfahren
Mit einem Mahnverfahren können auch ohne Gerichtsverhandlung Ansprüche geltend gemacht werden. Das Amtsgericht erläßt einen Mahnbescheid gegen den Schuldner und, wenn der nicht widerspricht, einen Vollstreckungsbescheid (siehe Zwangsvollstreckungsrecht).
Maklervertrag
Makler erhalten für die Vermittlung oder den Abschluss eines Vertrages einen Maklerlohn (auch Provision oder Courtage genannt) - zum Beispiel für die Vermittlung von Wohnraum. Er muss jedoch nur gezahlt werden, wenn der Vertrag durch die Vermittlung des Maklers zustande gekommen ist.
Mangelfolgeschaden
Dem Vertragspartner erwächst durch die mangelhafte Leistung seines Partners ein weiterer Schaden, ohne das ein Schaden an der Leistung (zB Kaufsache) selbst vorliegt. Beispiel. Autohausbesitzer A kauft vom Softwareunternehmer S eine neue Abrechnungssoftware. Die mit Viren verseuchte Software infiziert das gesamte Intranet. Die mangelhafte Software verursachte somit einen Mangelfolgeschaden. Der Schadensanspruch von A ergibt aus den weiteren Rechtsbestimmungen, unter anderem aus positiver Forderungsverletzung.
Manteltarifvertrag
Der Manteltarifvertrag ist ein Rahmenvertrag und regelt für einen längeren Zeitraum Arbeitsbedingungen, die nicht häufig verändert werden, z.B. allgemeine Lohnbedingungen, Kündigungsfristen und Arbeitszeit. Er wird ergänzt durch Gehaltstarifverträge mit kürzerer Laufzeit.
Markenrecht
Das Markenrecht schützt Warenzeichen und geschäftliche Bezeichnungen. Als Marken können Wörter, Zeichen, Abbildungen, Abkürzungen und Symbole eingetragen werden. Das Markenregister wird beim Deutschen Patentamt geführt. Wer die eingetragene Marke eines anderen rechtswidrig benutzt, kann auf Unterlassung und in besonderen Fällen auf Schadensersatz verklagt werden.
Mediation
Mediation bezeichnet die außergerichtliche Streitbeilegung, in dem die Beteiligten mit Hilfe eines Mediators eine Konfliktlösung erarbeiten. Die Mediation wird vor allem in Familienstreitigkeiten eingesetzt, doch auch die Wirtschaftsmediation gewinnt an Bedeutung.
Medienrecht
Zum Medienrecht gehört das Presserecht, Rundfunkrecht und die Gesetze über Teledienste, Mediendienste und digitale Signaturen.
Mietrecht
Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Dazu gehören die Pflicht des Vermieters, Wohnräume zur Verfügung zu stellen und instand zu halten, die Pflicht des Mieters, den Mietzins zu bezahlen und die gemieteten Räume nicht zu beschädigen, die Regelungen über Kündigungsgründe und -fristen.
Mitbestimmungsrecht
Das Mitbestimmungsrecht betrifft die Mitwirkung der Arbeitnehmer in allen Bereichen des Betriebes. Dazu gehören die Rechte des Betriebsrats und die Rechte der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat eines Unternehmens.
Mobilien
bewegliche Sachen, Gegensatz: Immobilien = unbewegliche Sachen (Grundstücke)
Motivirrtum
Im Gegensatz zum Inhaltsirrtum steht dem sich Irrenden kein Recht zur Anfechtung zu. Beispiel Autokauf. A kauft ein Kfz, weil er glaubt, er benötige es als Beförderungsmittel zu seiner neuen Arbeitsstätte. Zwei Tage später stellt sich heraus, daß er die neue Arbeitsstelle nicht erhält. A kann den Kaufvertrag nicht mit der Begründung anfechten, sein Kaufgrund sei nun entfallen. Es handelt sich um einen unbeachtlichen Motivirrtum.
Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz regelt unter anderem, dass schwangere Arbeitnehmerinnen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Eine Kündigung ist in der Zeit des Mutterschutzes unzulässig.
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N
Nachbarrecht
Zum Nachbarrecht gehören neben den baurechtlichen Bestimmungen, dass beispielsweise Baupläne den Nachbarn vorzulegen haben, die Einwendungen erheben können, auch privatrechtliche Regelungen, z.B. über die Emission von Gerüchen und Geräuschen, Überhang von Zweigen und die Regelung von Grundstücksgrenzen.
Nachlaß
Nachlaß -auch Erbschaft genannt- ist das Vermögen des verstorbenen Erblassers, das mit dessen Tod auf den (die) Erben übergeht. Dazu gehören die Aktiven und die Passiven, also auch die Schulden des Erblassers, für die der Erbe grundsätzlich aufzukommen hat.
Danach zählen u.a. zum Nachlaß: Eigentum, Besitz, Forderungen, Rechte, Handelsgeschäfte, Beteiligungen etc.. Nicht zum Nachlaß gehören sog. höchstpersönliche Rechte des Erblassers wie z.B. Familienrechte und Mitgliedschaften.
Für den Wert des Nachlasses ist der Zeitpunkt des Todes des Erblassers maßgebend. Anzusetzen ist stets der tatsächliche Verkehrswert. Die Wertbestimmung ist insbesondere für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen und der Erbschaftssteuer wichtig.
Nachlassgericht
Das Nachlassgericht beim Amtsgericht ist für alle mit einem Erbfall zusammenhängenden Angelegenheiten zuständig, z.B. die Erteilung des Erbscheins.
Namensrecht
Das Namensrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gehört zum Persönlichkeitsrecht. Unbefugter Gebrauch fremder Namen begründen einen Anspruch auf Unterlassung, in manchen Fällen sogar auf Schadensersatz.
Nebenklage
Opfer einer Straftat können in einem Strafverfahren neben der Staatsanwaltschaft als Kläger auftreten und Fragen und Anträge stellen. Wird der Angeklagte verurteilt, muss er dem Nebenkläger die Kosten des Verfahrens erstatten.
Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es so schwere Mängel aufweist, daß es die nach seinem Inhalt bezweckte Rechtswirkung nicht hervorbringen kann. Das nichtige Rechtsgeschäft ist von Anfang an unwirksam. Die Nichtigkeit wirkt für und gegen alle. Eine Heilung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Die wichtigsten Nichtigkeitsgründe sind: Geschäftsunfähigkeit, Vorliegen eines Schein- oder Scherzgeschäftes, Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung, Formmangel (zum Beispiel Grundstücksgeschäfte), Sittenwidrigkeit, Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot und Wucher.
Ist nur ein Teil des Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das gesamte Geschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, daß es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre. Ein insgesamt nichtiges Rechtsgeschäft kann unter Umständen in ein wirksames umgedeutet werden, wenn es den Erfordernissen eines anderen - meist weniger weitreichenden - Rechtsgeschäfts entspricht.
Normenkontrollklage
Mit einer Normenkontrollklage kann die Überprüfung von Rechtsvorschriften verlangt werden. Dies kann die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Drittel des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Einige Landesverfassungen erlauben auch den Bürgern eine Normenkontrollklage.
Notar
Der Notar ist unparteiischer und unabhängiger Betreuer aller Beteiligten, beispielsweise Käufer und Verkäufer bei der notariellen Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages. Er muss die Rechtslage prüfen und die Vertragspartner belehren.
Nutzungsrecht
Urheber eines Werkes können durch Lizenz ein Nutzungsrecht auf andere übertragen, z.B. Aufführungsrechte. Ist das Nutzungsrecht ausschließlich, kann der Urheber selbst sein Werk nicht mehr nutzen (siehe Urheberrecht).
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Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat und zur öffentlichen Verwaltung.
Offenbarungsversicherung
Mit einer eidesstattliche Offenbarungsversicherung, früher Offenbarungseid, erklärt ein Schuldner vor Gericht, dass er zahlungsunfähig ist und muss ein Vermögensverzeichnis vorlegen. Bei Steuerschulden kann das Finanzamt eine eidesststattliche Versicherung verlangen.
Offene Handelsgesellschaft
Bei einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) haften alle Gesellschafter gemeinschaftlich. Die oHG betreibt ein Handelsgewerbe, die unter einer gemeinschaftlichen Firma betrieben wird.
Ombudsmann
Ombudsmänner sind in Schweden Parlamentsbeauftragte, die die Bürger gegen behördliche Willkür schützen sollen. In Deutschland haben die Banken und Sparkassen Ombudsstellen eingerichtet, die über Streitigkeiten entscheiden können. Gleiches gibt es auf der europäischen Ebene, angesiedelt beim Europäischen Parlament.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten (OWi) sind Rechtsverstöße, die keinen kriminellen Unrechtsgehalt haben und deshalb nicht mit Strafe bedroht sind. Sie können aber in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Geldbuße geahndet werden. Entsprechend einer Straftat wird dabei nur die vorsätzliche OWi verfolgt, es sei denn das Gesetz bedroht fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Geldbuße. Zuständig für die Verfolgung sind die Verwaltungsbehörden und die Polizei.
Die jeweiligen Tatbestände der Owi sind über zahlreiche Gesetze verteilt. Die größte Rolle spielen dabei Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht. Die meisten dieser Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten. Allerdings unterbricht jede schriftliche Anordnung oder Entscheidung in der Bußgeldsache diese Frist bereits dann, wenn sie vom Sachbearbeiter unterzeichnet wird. Voraussetzung ist aber, daß sich die Ermittlungen auch tatsächlich gegen den Fahrer richten, der den Verstoß begangen hat.
Wird die OWi nicht mit einem Verwarnungsgeld geahndet, so ergeht ein Bußgeldbescheid, gegen den innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann. Nimmt daraufhin die Behörde den Bescheid nicht zurück, wird das Verfahren vor dem Amtsgericht weitergeführt.
Organhaftung
Gemäß § 31 BGB wird einer juristischen Person (z.B. Verein, Aktiengesellschaft) das Handeln ihrer verfassungsmäßig berufenen Vertreter als eigenes zugerechnet. Dies gilt enstprechend auch für die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft, nicht jedoch für die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts.
Die juristische Person haftet danach für jede zum Schadensersatz verpflichtende Handlung des Vertreters in Ausübung seiner Tätigkeit, gleichgültig worauf der Schadensersatzanspruch im einzelnen beruht. Eine dem Deliktsrecht vergleichbare Entlastungsmöglichkeit besteht für die juristische Person nicht.
Als verfassungsgemäß berufene Vertreter gelten auch diejenigen, deren Tätigkeit nicht in der Satzung vorgesehen ist und die auch keine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht haben . Soweit ihnen aber durch die allgemeine Betriebsregelung und Handhabung bedeutsame wesensmäßige Funktionen der juristische Person zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen sind, und sie die Gesellschaft insoweit repräsentieren (z. B. Prokurist), haftet die juristische Person ebenfalls nach § 31 BGB.
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P
Pachtvertrag
Der Pachtvertrag gemäß § 581 BGB ist ein gegenseitiger, synallagmatischer Vertrag, in dem sich der Verpächter zur zeitlich befristeten Überlassung einer Sache an den Pächter verpflichtet und dieser im Gegenzug ein Entgelt zahlt. Der Pachtvertrag grenzt sich zum Mietvertrag dadurch ab, daß der Pächter aus der Sache »Früchte ziehen« darf. Beispiel: Die Überlassung einer Gaststätte mit Inventar gilt als Pacht, da der Pächter aus der Sache den Nutzen der Bewirtung zieht. Gemäß § 581 BGB gelten mit einigen Ausnahmen für die Pacht die Mietvorschriften.
Patentrecht
Mit einem beim Patentamt eingetragenen Patent wird dem Eigentümer vom Staat die Befugnis erteilt, sein Patent allein zu nutzen. Die Schutzdauer beträgt 20 Jahre.
Pauschalierter Schadensersatz
Eine Abrede über pauschalierten Schadensersatz (z.B. bei Vertragsrücktritt einer Partei) soll bei Schadensersatzansprüchen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung dem Geschädigten den Schadensnachweis ersparen und an seine Stelle den Anspruch auf die vereinbarte Pauschale setzen.
Die Schadenspauschalierung bezweckt die Beweiserleichterung für den Geschädigten. Sie ist von der Vertragsstrafe (§§ 339 ff BGB) zu unterscheiden. Soll in erster Linie die Erfüllung der Hauptverbindlichkeit (z.B. rechtzeitige Lieferung, Fertigstellung) gesichert werden, so handelt es sich um eine Vertragsstrafe, die im Gegensatz zur Schadenspauschale gemäß § 343 BGB der richterlichen Kontrolle unterliegt. Bezweckt die Abrede lediglich die Durchsetzung eines als bestehend vorausgesetzten Anspruchs, so liegt eine Schadenspauschale vor.
Eine solche ist auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig, wenn sie den bei normalem Ablauf zu erwartenden Schaden nicht übersteigt und dem Vertragspartner den Gegenbeweis eines geringeren Schadens gestattet (§ 11 Nr. 5 AGBG).
Persönlichkeitsrechte
Aus Art. 2, Absatz 1 Grundgesetz leitet sich das Recht auf die eigene Persönlichkeit ab, in das Dritte nicht eingreifen dürfen. Aber auch aus speziellen Gesetzen folgt das ausschließliche Recht an der Persönlichkeit. So dürfen gemäß § 22 KunstUrhG »Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden«. Ausgenommen sind Bilder von Personen des öffentlichen Interesses. Auch das Recht am eigenen Namen stellt gemäß § 12 BGB ein Persönlichkeitsrecht dar und löst bei seiner Verletzung einen Schadensersatzanspruch aus. Nach fast einheitlicher Rechtsprechung erlangen auch Internet-Adressen (Domain Names) Namensfunktion. Verletzt ein Dritter durch die Benutzung eines Namens als Domain Name das Namensrecht des bürgerlichen Namensträgers, so kann dieser die Unterlassung der Weiterführung der Internet-Adresse verlangen.
Personengesellschaft
Personengesellschaft ist der Zusammenschluss mehrerer persönlich haftender und mitarbeitender Gesellschafter. Dazu gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die OHG, die Kommanditgesellschaft und die stille Gesellschaft.
Pfandrecht
Ist ein Gegenstand mit einem Pfandrecht belegt, kann ein Gläubiger diesen verwerten, um seine Forderung zu befriedigen. Ein Pfandrecht kann durch Vertrag vereinbart werden, es gibt jedoch auch gesetzliche Pfandrechte, beispielsweise für Vermieter, die Gegenstände des Mieters für ausstehende Mietzahlungen verwerten können.
Pflegeversicherung
Siehe Sozialversicherungsrecht.
Pflichtteil
Der Pflichtteil ist eine die Testierfreiheit einschränkende Mindestbeteiligung naher, aber enterbter Angehöriger (Kinder, Ehegatte, Eltern) am Nachlaß eines Erblassers (§ 2303 BGB). Nur unter sehr engen Voraussetzungen kann der Pflichtteilsanspruch entzogen werden, etwa wenn der Angehörige dem Erblasser nach dem Leben getrachtet hat.
Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der Pflicht-teilsberechtigte wird aber nicht Miterbe. Vielmehr besteht nur ein schuldrechtlicher Geldanspruch gegen den/die Erben in Höhe des Pflichtteils.
Vermindert der Erblasser zu Lebzeiten sein Vermögen durch Schenkung, so verringert sich somit nicht nur der Nachlaß, sondern auch die Höhe des Pflichtteilsanspruches. Dem Berechtigten steht aber ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch zu, wenn die Schenkung innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall einem Dritten gemacht wurde. Der Wert des geschenkten Gegenstandes ist bei der Berechnung des Pflichtteils dann dem Nachlaß hinzuzurechnen. Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen worden, der geringer ist als der ihm zustehende Pflichtteil, kann dieser von dem/den Erben die Zahlung der Wertdifferenz verlangen (Zusatzpflichtteil).
Plagiat
(lat.-fr.) Das unrechtmäßige Aneignen von Gedanken, Ideen oder Ähnlichem im Bereich der Kunst, Wissenschaft oder Wirtschaft. Oftmals handelt es sich um eine Nachahmung eines Werkes, das als eigenes ausgeben wird. Im Internet finden sich solche Plagiate bei unerlaubter Übernahme von Grafiken, Fotos oder Texten. Wer solche Handlungen vornimmt, begeht eine strafbare Urheberrechtsverletzung.
Positive Forderungsverletzung
Da das Gesetz in einigen Bereichen des Schadensausgleiches Lücken aufweist, entwickelte die Rechtsprechung das Institut der Positiven Forderungsverletzung. Liegen die Voraussetzungen vor, so kann der Geschädigte hiernach Ersatz des erlittenen Schadens verlangen. Das Rechtsinstitut kommt aber nur dann zur Anwendung, wenn kein Fall der Unmöglichkeit, des Verzuges oder einer Gewährleistungsvorschrift eingreift. Ferner muß der Schädiger den Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht haben. Beispiel: Frau F geht zum Friseur und erleidet durch Unachtsamkeit des Coiffeurs C beim Legen der Dauerwelle schwere Verbrennungen. F und C haben einen Dienstvertrag geschlossen, wobei ein Schaden (Verbrennungen) entstanden ist. Da im BGB eine Schadensersatznorm für den Dienstvertrag fehlt, kommt das Institut der Positiven Forderungsverletzung zur Anwendung. Coiffeur C verursachte aufgrund seiner Unachtsamkeit rechtswidrig und schuldhaft die Verbrennung, so daß Frau F von ihm Ersatz für den körperlich erlittenen Schaden verlangen kann.
Presserecht
Zum Presserecht gehören die landesrechtlichen Vorschriften, die die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse regeln, zum Beispiel die Pflicht, ein Impressum abzudrucken oder das Recht auf Gegendarstellung.
Privatrecht
Zum Privatrecht gehören zum einen alle Bestimmungen, die private Rechtsbeziehungen regeln - vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch - aber auch die Vorschriften über die Durchsetzung von Ansprüchen, also Prozess- und Zwangsvollstreckungsrecht.
Produkthaftungsrecht
Obwohl zwischen dem Hersteller einer Ware und dem Endverbraucher normalerweise keine direkten vertraglichen Beziehungen bestehen, haftet ein Produzent für Körper- und Sachschäden, die ein fehlerhaftes Produkt verursacht hat (siehe Gefährdungshaftung).
Prospekthaftungsrecht
Nach dem Börsengesetz hat der Erwerber von Aktien einen Anspruch auf Rückgabe der Papiere gegen den Kaufpreis, wenn der Emissionsprospekt falsche Angaben über die Aktien oder die Gesellschaft enthält. Der Anspruch ist jedoch kein Schadensersatzanspruch.
Prozeßkostenhilfe
Prozeßkostenhilfe ist die vollständige oder teilweise (etwa durch Bewilligung von Ratenzahlung) Befreiung einer einkommensschwachen Prozeßpartei von den Prozeßkosten. Um zu vermeiden, daß Parteien nur aufgrund ihrer finanziellen Lage berechtigte Ansprüche nicht einklagen können, sehen die §§ 114 ff der Zivilprozeßordnung die Gewährung von Prozeßkostenhilfe vor, wenn die Klage zumindest nicht aussichtslos oder mutwillig erscheint. Über die Bewilligung der beantragten Prozeßkostenhilfe entscheidet das Gericht. Beigeordnete Rechtsanwälte können nur mit der Staatskasse abrechnen, haben aber keinen eigenen Vergütungsanspruch gegen den Mandanten. Dieser muß aber im Falle des Unterliegens in der Regel dem Gegner dessen entstandene Anwaltskosten ersetzen.
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Q
Quittung
schriftliches Empfangsbekenntnis des Gläubigers, die Leistung des Schuldners als Erfüllung erhalten zu haben. Auf die Quittung hat der Schuldner einen Rechtsanspruch (§ 368 BGB); er hat regelmäßig die Kosten der Quittung zu tragen (§ 369 BGB).
Quorum
Das Quorum bezeichnet die Mitgliederzahl eines Gremiums, die für deren Beschlussfähigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist.
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R
Rabattgesetz
Das Rabattgesetz, das einen Nachlass auf Barzahlungen von mehr als 3 % verbot, wurde 2001 abgeschafft.
Räumungsschutz
Wird ein Mieter auf Räumung seiner Wohnung verklagt, kann er bereits im Räumungsprozeß beantragen, ihm eine angemessene Räumungsfrist zu gewähren, wenn die sofortige Räumung für den Mieter oder seine Familie eine unzumutbare Härte bedeuten würde (drohende Obdachlosigkeit). Den Antrag muß der Mieter vor dem Schluß der letzten mündlichen Verhandlung stellen, die dem Urteil vorausgeht. Hat das Gericht auf künftige Räumung entschieden, kann der Mieter einen Räumungsschutzantrag noch bis spätestens zwei Wochen vor dem im Urteil festgelegten Räumungstermin stellen.
Eine einmal gewährte Räumungsfrist kann auf Antrag auch verlängert oder verkürzt werden. Insgesamt darf die Räumungsfrist nicht mehr als ein Jahr betragen.
Rechtsanwalt
Als Rechtsanwalt wird nur zugelassen, wer zwei juristische Staatsexamen abgelegt hat. In Zivilverfahren vor dem Landgericht (und den weiteren Instanzen) und in Familiensachen besteht Anwaltszwang. Vor dem Amtsgericht und in anderen Verfahren kann sich jeder Bürger selbst vertreten. Der Anwalt ist nicht verpflichtet, ein Mandat anzunehmen und kann ein Mandat kündigen.
Rechtsanwaltsgebühr
Die Rechtsanwaltsgebühr ist die Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts. Die Gebühren sind in der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte geregelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert (Streitwert). Unabhängig davon kann der Rechtsanwalt ein Honorar vereinbaren, nicht aber ein Erfolgshonorar.
Rechtsgeschäft
Mit der Äußerung einer Willenserklärung geht eine Person ein Rechtsgeschäft ein, daß heißt, sie äußert den Willen, daß eine bestimmte Rechtsfolge eintreten soll. Beispiel Kaufvertrag. Verlangt der Käufer die Ware, enthält die Äußerung konkludent, daß die Rechtsfolge »Kauf« eintreten soll und bei Einwilligung des Verkäufers liegt ein Rechtsgeschäft vor. Auch alle anderen Arten von Verträgen stellen Rechtsgeschäfte dar, denn die Parteien wollem mit Abschluß den Eintritt einer Rechtsfolge. Das Rechtsgeschäft und somit etwa der Vertrag ist nur gültig, wenn die Wirksamkeitsvoraussetzungen vorliegen. Ergeben sich Formverstöße oder Minderjährigenbeteiligung, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam und die gewollte Rechtsfolge tritt nicht ein.
Rechtshängigkeit
Wenn eine Klage eingereicht wird, ist der darin geltend gemachte Anspruch rechtshängig. Das bedeutet, dass eine weitere Klage über den gleichen Anspruch unzulässig ist und der Anspruch während der Zeit des Gerichtsverfahrens nicht verjährt.
Rechtsirrtum
Es muß zwischen Straf- und Zivilrecht unterschieden werden. Im Zivilrecht entfällt beim Vorliegen eines Rechtsirrtums der Vorsatz, was je nach Einzelfall andere Auswirkungen hat. Im Bereich des Strafrechts ist der Rechtsirrtum mit dem Verbotsirrtum gleichzusetzen. Beim Verbotsirrtum gemäß § 17 StGB weiß der Handelnde zwar um sein Verhalten, geht aber irrig davon aus, daß sein Handeln erlaubt sei. Je nachdem, ob ein vermeidbarer oder unvermeidbarer Verbotsirrtum vorliegt, entfällt seine Schuld.
Rechtsmittel
Mit einem Rechtsmittel kann erreicht werden, dass ein höheres Gericht eine Entscheidung überprüft. Zu den Rechtsmitteln gehören Berufung, Revision, Beschwerde.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung versichert den Versicherungsnehmer gegen die Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Streitschlichtung durch Beratung oder Vertretung im Prozess. Rechtschutzversicherungen übernehmen die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts und die Gerichtskosten einschließlich etwaiger Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die Kosten der Zwangsvollstreckung – z.B. des Gerichtsvollziehers – und die des Prozessgegners, wenn der Versicherungsnehmer diese nach einem verlorenen Prozess erstatten muss. Allerdings decken nicht alle Policen auch alle Risiken ab: In der üblichen Privatrechtschutzversicherung sind beispielsweise Streitigkeiten über Arbeitsrecht, Miet- und Immobilienrecht meistens nicht abgedeckt. Einige Rechtschutzversicherer bieten Zusatzversicherungen an. Bevor jedoch rechtliche Schritte unternommen werden, sollte man selbst oder aber der Anwalt bei der Rechtschutzversicherung nachfragen, ob diese die Kosten des Verfahrens übernimmt. Dies wird in der Regel abgelehnt, wenn die Police erst kurz vorher abgeschlossen wurde - meistens gibt es eine Wartezeit von drei Monaten – oder wenn der Versicherungsfall (dazu gehören oft schon die ersten Vorläufer eines späteren Rechtsstreits) eingetreten ist, bevor die Versicherung abgeschlossen wurde.
Reduktion, teleologische
(lat.) »die Rückführung«. Juristisch bedeutet es die Rückführung der Anwendung einer Rechtsnorm auf ihren Sinn und Zweck. Die Reduktion ist somit eine Auslegungsmethode. Auch wenn die Rechtsnorm auf ein größeres Tatbestandsfeld angewendet werden kann, findet mit der teleologischen (gr. der Zweck) Reduktion eine Einschränkung auf jenen Bereich statt, für den die Rechtsnorm nach Sinn und Zweck geschaffen wurde. Das Pendant zur Reduktion ist die Analogie.
Reiserecht
Eigene Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln die Rechte der Urlauber gegen Reiseveranstalter. Ansprüche auf Minderung des Reisepreises z.B. wegen Baulärm im Hotel müssen innerhalb eines Monats nach Ende der Reise geltend gemacht werden.
Rentenversicherungsrecht
Siehe Sozialversicherungsrecht.
Restitution
(lat.) »die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes«.
Restschuldbefreiung
Siehe Verbraucherinsolvenzverfahren.
Reuegeld
Die vertragliche Vereinbarung eines Reuegeldes nach § 359 BGB gestattet dem Begünstigten, sich gegen Zahlung einer Abfindung von dem Vertrag zu lösen.
Ein Rücktritt ohne vorherige oder gleichzeitige Zahlung des Reuegeldes ist nur wirksam, wenn der andere die Erklärung nicht unverzüglich zurückweist. Unterbleibt die Zurückweisung, hat der Rücktrittsgegner neben dem Anspruch auf Rückgewähr der erbrachten Leistung auch einen Zahlungsanspruch auf das Reuegeld. Der Zahlungsanspruch entfällt aber, wenn dem Berechtigten ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht.
Im Gegensatz zur Vertragsstrafe kann das Reuegeld nicht gemäß § 343 BGB durch das Gericht herabgesetzt werden.
Revision
Die Revision gehört zu den Rechtsmitteln, mit denen ein Gerichtsurteil angefochten werden kann. Bei der Revision wird allerdings nur überprüft, ob rechtliche Fehler vorliegen. Die Tatsachen werden nicht noch einmal überprüft.
Richtlinien Richtlinien erläutern Gesetze und Verordnungen und richten sich vor allem an die Verwaltungsbehörden. Richtlinien gibt es vor allem im Steuerrecht. Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sind Rechtsregeln, die die Mitgliedstaaten innerhalb einer Frist - meistens zwei Jahre - in nationales Recht umsetzen müssen. Anders als die Verordnung gelten sie nicht unmittelbar.
Rundfunkrecht
Zum Rundfunkrecht gehören der Rundfunkstaatsvertrag der Länder, die Landesrundfunk- und Landesmediengesetze und für den Bund die Rechtsvorschriften für die deutsche Welle. Wichtig sind auch die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgericht über das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk.
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S
Sache
In § 90 BGB sind Sachen als »körperliche Gegenstände« definiert. Tiere sind zwar keine Sachen, werden aber gemäß § 90a BGB wie solche behandelt. Ferner erfolgt eine Einteilung in bewegliche und unbewegliche Sachen, wobei mit unbeweglichen Sachen nur Grundstücke gemeint sind. Für beide Arten existieren verschiedene Normen, so daß für den Erwerb von Grundstückseigentum andere Regeln Anwendung finden als für bewegliche Sachen. Im Internet bestellte Waren zählen in der Regel zu den beweglichen Sachen, so daß es keiner besonderen Formvorschrift zur Wirksamkeit des Kaufvertrages bedarf.
Sachverständigengutachten
Personen mit besonderer Sachkunde beurteilen in Prozessen Tatsachen und Erfahrungssätze. Den Beweis durch Sachverständige gibt es in allen Verfahrensordnungen. Für bestimmte Gebiete gibt es öffentlich bestellte Sachverständige, z.B. Ingenieure für Fragen in Bauverfahren.
Sammelklage
Bei einer Sammelklage nach US-amerikanischem Recht werden die Ansprüche mehrerer Geschädigter in einem einheitlichen Verfahren zusammengefasst. Im deutschen Recht gibt es diese Klagen nicht, für die Klagen geschädigter Aktionäre soll aber ein ähnliches Verfahren wie das Sammelverfahren eingeführt werden.
Sammelwerk
Oftmals handelt es sich um das Zusammentragen einzelner Werke zu einem neuen Werk. Beispiel Buch. Der Herausgeber vereint Artikel von mehreren Urhebern zu einem neuem Buch (Sammelwerk). Dieses neue Werk genießt gemäß § 4 UrhG Urheberrechtschutz. Im Internet könnte unter Umständen auch das Zusammentragen mehrerer Beiträgen einer Newsgroup ein geschütztes Sammelwerk darstellen.
Schadensersatzrecht
Schadensersatz ist der Ausgleich eines einer Person entstandenen Schadens. Die Schadensersatzpflicht ist gesetzlich geregelt, kann jedoch auch vereinbart werden. Zum Schaden gehören auch Folgeschäden, Umsatzeinbußen, immaterieller Schaden wie z.B. starke Trauer jedoch nur in Ausnahmefällen. Sie gehören zum Schmerzensgeld.
Scheck
Siehe Wechsel- und Scheckrecht.
Scheidung
Siehe Ehescheidung.
Schickschuld
Anders als bei der Bring- und Holschuld fallen hier der Leistung- und Erfüllungsort auseinander. Leistungsort ist der Wohn- bzw. Gewerbesitz des Schuldner, von wo er die Leistung/Sache absendet. Erfolgsort ist der Wohn- bzw. Gewerbesitz des Gläubigers. Mit Übergabe der Leistung/Sache an eine sorgfältige Versandperson, entfällt das Haftungsrisiko des Schuldners. Kommt es während des Transportes zu Schäden, haftet dann die Versandperson.
Schiedsgerichtsklausel, Schiedsvertrag
Schiedsvertrag ist die Vereinbarung zwischen Vertragsparteien, daß der Rechtsstreit nicht von staatlichen Gerichten, sondern von einem Schiedsgericht entschieden werden soll. Er führt zur Unzulässigkeit einer Klage vor einem ordentlichen Gericht, wenn der Beklagte sich auf die Schiedsvereinbarung beruft. Der Schiedsspruch wirkt wie ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil und kann von einem ordentlichen Gericht für vollstreckbar erklärt werden.
Schiedsverträge sind im Handelsverkehr sehr verbreitet. Die Gründe dafür sind die freie Schiedsrichterwahl (durch Abschluß eines Schiedsrichtervertrages), Sachkunde, Schnelligkeit, Diskretion und Flexibilität des Verfahrens. Die Parteien können das Verfahren einer nationalen oder internationalen Schiedsgerichtsordnung unterstellen, soweit die §§ 1025 ff der Zivilprozeßordnung, die das schiedsrichterliche Verfahren regeln, nichts anderes vorschreiben.
Der Schiedsvertrag muß vom Hauptvertrag klar abgesetzt und besonders unterschrieben sein, § 1027 ZPO. Vollkaufleute können eine Schiedsgerichtsklausel auch in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen, wenn das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist.
Schlüsselgewalt
Schlüsselgewalt ist das jedem nicht getrennt lebenden Ehegatten nach § 1357 BGB zustehende Recht, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie zu besorgen. Durch ein solches Geschäft des einen Ehegatten wird auch der andere berechtigt und - z.B. auch zur Zahlung des Kaufpreises - verpflichtet.
In erster Linie sind von der Schlüsselgewalt die Haushaltsgeschäfte umfaßt wie der Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, Hausrat sowie die Anschaffung einzelner Einrichtungsgegenstände. Ebenfalls unter § 1357 BGB fällt die Beschaffung von Medikamenten, die Hinzuziehung eines Arztes und der Abschluß eines Krankenhausvertrages für das gemeinsame Kind oder den Ehegatten.
Geschäfte, die üblicherweise gemeinsam zu entscheidende Angelegenheiten der Ehegatten sind, werden von der Schlüsselgewalt nicht umfaßt. Dazu gehören der Bauvertrag über ein Wohnhaus, die Darlehensaufnahme zur Finanzierung eines Hausbaus, aber auch der Kauf eines kostbaren Teppichs oder von Schmuck sowie der Verkauf von Möbeln aus dem gemeinsamen Haushalt
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Schmerzensgeld
Das in § 847 BGB geregelte Schmerzensgeld ist ein Fall des Schadensersatzes von Nichtvermögensschäden. Er kann verlangt werden bei Körper- und Gesundheitsverletzungen oder bei unberechtigter Freiheitsentziehung. Nach ständiger Rechtsprechung kann Schmerzensgeld auch für die Zwangskommerzialisierung der Persönlichkeit in Medien verlangt werden. Jüngstes Beispiel: Caraoline von Monaco erhielt für eine Falschmeldung in der Zeitschrift »Bunte« 80.000 Mark Entschädigung. Denkbar ist auch der Anspruch auf Schmerzensgeld für Persönlichkeitsverletzungen im Internet. Dazu fehlen aber noch einschlägige Urteile.
Schuldner
Das Begriffspaar »Schuldner und Gläubiger« taucht im gesamten Zivilrecht auf. Als Schuldner bezeichnet man gemäß § 241 BGB die Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses zu einer Leistung verpflichtet ist. Beispiel: Kunde K bestellt online beim Buchhändler B Waren. K ist bezüglich des Kaufpreises der Schuldner.
Schuldnerverzug
Der Schuldner ist mit seiner Leistung (zB Kaufpreiszahlung) gemäß der §§ 284, 285 BGB dann im Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung schuldhaft nicht leistet (nicht zahlt). Der Gläubiger kann gemäß § 286 vom Schuldner den Schaden ersetzt verlangen, der durch den Verzug entstanden ist (sogenannter Verzugsschaden). Nach der ersten Mahnung kann der Gläubiger dem Schuldner eine weitere Frist mit der Androhnung der Annahmeverweigerung setzen. Leistet der Schuldner immer noch nicht, so kann der Gläubiger gemäß § 326 BGB vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Voraussetzung ist aber, daß es sich um einen gegenseitigen, synallagmatischen Vertrag (zB Kaufvertrag) handelt.
Schöpfungshöhe
Damit ein Werk Urheberrechtschutz genießt, muß es gemäß § 2 UrhG eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen. Damit ist gemeint, daß das Werk einen gewissen Grad an geistiger, individueller Leistung widerspiegeln muß. Die Anforderungen gestalten sich nicht sonderlich hoch, so daß eine Vielzahl von Werken geschützt ist. Nach der Rechtsprechung mangelt es beispielsweise an der Schöpfungshöhe, wenn auf einer CD-ROM Telefonnummern nach Namen sortiert werden, da keine geistige Leistung vorliegt.
Seerecht
Seerecht ist der Oberbegriff für alle völkerrechtlichen und innerstaatlichen Vorschriften über die Rechtsverhältnisse des Meeres, des Meeresbodens und der Schiffahrt.
Sorgerecht
Die elterliche Sorge betrifft die Kinder selbst, ihr Vermögen und die Vertretung der nicht volljährigen Kinder. Seit der Reform des Kindschaftsrechts gibt es die gemeinsame elterliche Sorge auch bei nichtehelichen Kindern. Beim gemeinschaftlichen Sorgerecht, das nach der Scheidung vereinbart werden kann, müssen die Eltern über wichtige Dinge wie Wohnortwechsel, Schulwahl gemeinsam entscheiden.
Sozialrecht
Zum Sozialrecht gehören die Regelungen des Sozialgesetzbuches zur Arbeitsförderung, den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung, Kinder- und Jugendhilfe, außerdem das Recht der Aussiedler und Flüchtlinge.
Sozialversicherungsrecht
Sozialversicherung ist die gesetzliche Zwangsversicherung für Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Pflegebdürftigkeit, Alter und Tod. Dazu gehören die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung. Die Beiträge zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen.
Sportrecht
Zum Sportrecht gehört das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Vereinsrecht, zivile- und strafrechtliche Vorschriften über die Haftung für Körperverletzungen, Vorschriften über Sportförderung und die Satzungen der Vereine und Verbände. Sportgerichte sind Schiedsgerichte.
Staatshaftungsrecht
Der Staat haftet für Schäden, die seine Beamten oder Angestellten verursachen, wenn sie Amtspflichten verletzen, also Vorschriften nicht beachten. Geregelt ist die Staatshaftung im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Grundgesetz.
Staatsvertrag
Hierzu zählen nicht nur Verträge zwischen mindestens zwei Staaten, sondern auch Verträge zwischen Ländern eines Staates, wie beispielsweise der Rundfunkstaatsvertrag der sechzehn deutschen Bundesländer. Ein anderes Beispiel ist der jüngst geschlossene Medienvertrag über Teledienste im Internet.
Städtebaurecht
Das Städtebaurecht gehört zum Bauplanungsrecht, dazu gehören Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, außerdem die öffentlich-rechtliche Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen.
Stellvertretung
Bei der Stellvertretung übernimmt ein Vertreter das rechtsgeschäftliche Handeln für einen Vertretenen (§ 166 ff BGB). Voraussetzung ist neben der Zulässigkeit der Stellvertretung und dem Vertretungswillen des Vertreters, daß der Vertretende dem Vertreter eine Vertretungsmacht erteilt hat. Hat der Vertreter keine Vertretungsmacht (sogenannter falsus procurator), so ist das von ihm abgeschlossene Rechtsgeschäft gemäß § 177 BGB schwebend unwirksam. Erteilt der Vertretene später die Vertretungsmacht, so ist das Rechtsgeschäft dadurch wirksam und die Rechtsfolgen treffen den Vertretenen. Verweigert er sie hingegen, so ist der vermeintliche Vertreter gemäß § 179 Abs. 1 BGB selbst zur Erfüllung des Rechtsgeschäfts verpflichtet oder er muß Schadensersatz gegenüber seinem Vertragspartner leisten.
Steuerstrafrecht
Zu den Steuerstraftaten gehören Zollstraftaten, Steuerhehlerei und die Steuerhinterziehung durch vorsätzliche falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung. Außerdem gibt es Steuerordnungswidrigkeiten wie z.B. die Steuerverkürzung, die mit Geldbußen geahndet werden.
Strafbefehl
Der Strafbefehl ist eine richterliche Entscheidung, die bei bestimmten Straftaten an Stelle eines Urteils ergeht. Mit einem Strafbefehl können Freiheitsstrafen zur Bewährung bis zu einem Jahr, außerdem Geldstrafen und -bußen oder die Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt werden.
Strafrecht
Das Strafrecht bestimmt die Befugnis des Staates, gegen Straftäter vorzugehen. Das Strafgesetzbuch regelt, welche einzelnen Taten strafbar sind, außerdem die strafrechtlichen Folgen bei Notwehr oder anderen Gründen, die eine Tat rechtfertigen oder entschuldigen. Das Strafprozessrecht regelt den Ablauf des Verfahrens.
Straßenverkehrsrecht
Die wichtigsten Bestimmungen zum Straßenverkehrsrecht sind im Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Die Pflichten der Teilnehmer im Straßenverkehr, Verkehrszeichen und -regeln bestimmt die Straßenverkehrsordnung.
Streitwert
Der Streitwert ist der finanzielle Wert des Gegenstandes, über den im Zivilverfahren gestritten wird. Er ist maßgebend für die Zuständigkeit von Amts- und Landgericht und für die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.
Subsidarität
(lat.-fr.) »behelfsmäßig«. Im Strafrecht bestimmt die Subsidarität die Nachrangigkeit einer Rechtsnorm, die nur behelfsmäßig dann angewandt wird, wenn eine andere, vorrangige Norm den Tatbestand nicht erfaßt. Beispiel: Der des Totschlags schuldige Täter ist »eigentlich« auch wegen schwerer Körperverletzung strafbar. Die Körperverletzung ist aber gegenüber dem Totschlag nachrangig, weil der Totschlag ein höheres Strafmaß vorsieht.
Synallagma
(gr.-nlat.) »gegenseitig«. Das Zivilrecht teilt sich unter anderem in synallagmatische und nichtsynallagmatische Verträge und ordnet den Vertrag jeweils anderen Vorschriften zu. Von einem gegenseitigen, im Synallagma stehenden Vertrag spricht man, wenn die Leistungspflichten im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Beispiel Kaufvertrag. Es liegt ein gegenseitigter, synallagmatischer Vertrag vor, da die Leistungspflicht des Verkäufers zur Übereignung und Eigentumsverschaffung der Kaufsache im "Abhängigkeitsverhältnis" zur Kaufpreiszahlung des Käufers steht. Im Gegensatz dazu ist beispielsweise die unentgeltliche Verwahrung zwar auch ein gegenseitiger Vertrag, jedoch stehen die Leistungspflichten (der Verwahrer verwahrt die Sache, aber der Rechtsinhaber muß dafür keine Gegenleistung erbringen) nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis. Diese Unterscheidung ist wichtig. Beispiel: Will der Käufer den Kaufpreis zurückhalten, so kann er dies beim Kaufvertrag gemäß § 320 BGB. Will hingegen der Verwahrer die verwahrte Sache aufgrund eines Ersatzanspruches zurückbehalten, so kann dies nur gemäß § 273 BGB. Beide Normen geben zwar gleichermaßen ein Zurückbehaltungsrecht, die Anforderungen an § 273 BGB sind aber anders als die von § 320 BGB.
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Tarifrecht
Tarifparteien - Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften - können in Tarifverträgen Regeln über die Arbeitsverhältnisse und betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen bestimmen. Verbands- oder Flächentarifverträge gelten für das gesamte Gebiet, Firmen- oder Einzetarifverträge nur für die betreffenden Betriebe. Der Gesetzgeber kann einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklären.
Teilungsanordnung
Eine Teilungsanordnung ist eine Regelung des Erblassers über die Art und Weise der zwischen seinen Erben stattzufindenden Erbauseinandersetzung. Darin kann der Erblasser festlegen, welcher Miterbe welchen Gegenstand aus dem Erbe bekommen soll. Möglich ist es aber auch, diese Bestimmung in das Ermessen eines Dritten zu stellen. Der Erbteil des Erben soll dadurch nicht erhöht werden. Deshalb ist der Wert des bei der Auseinandersetzung Erlangten voll auf den Erbteil anzurechnen. Die Erben können sich einvernehmlich über eine Teilungsanordnung hinwegsetzen.
Teilzeitarbeitsrecht
Seit 2001 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit, den der Arbeitgeber nur verweigern darf, wenn betriebliche Gründe entgegen stehen, z.B. wenn die Arbeit nicht auf bereits vorhandene Arbeitnehmer verteilt werden kann.
Testament
Mit einem Testament kann der Erblasser einseitig bestimmen, wer Erbe sein soll oder wer vom Erbe ausgeschlossen werden soll. Ein Testament muss persönlich erstellt und unterschrieben oder aber gegenüber einem Notar erklärt werden (öffentliches Testament). Beim "Berliner Testament" setzen sich Eheleute gegenseitig als Vorerben ein, die Kinder erben erst, wenn beide Eheleute verstorben sind.
Testamentvollstreckung
Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der die Nachlassangelegenheiten regelt. An Weisungen der Erben ist der Testamentsvollstrecker nicht gebunden.
Testierfreiheit
Ein Erblasser kann den Inhalt seiner Verfügung von Todes wegen grundsätzlich nach eigenem Belieben bestimmen, soweit er nicht durch einen Erbvertrag oder wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament daran gehindert ist. Begrenzt wird die Testierfreiheit nur durch das Verbot sittenwidriger Verfügungen und das Pflichtteilsrecht.
Ein Vertrag, durch den sich ein Erblasser verpflichtet, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder in bestimmter Form oder Weise zu testieren oder nicht zu testieren, ist nichtig (§ 2302 BGB). Der Erblasser kann es auch nicht vom Willen eines anderen abhängig machen, ob eine Verfügung von Todes wegen gelten soll oder nicht. Ebenfalls unwirksam sind eine zur Sicherung des Versprechens vereinbarte Vertragsstrafe oder ein im Erbvertrag enthaltener Verzicht auf das Rücktritts- oder Aufhebungsrecht (§§ 2294 ff, 2290 ff BGB).
Time-Sharing-Gesetz
Das Gesetz über Teilzeitwohnrechte bestimmt, welche Rechte Käufer haben, die ein Wohnrecht für bestimmte Zeit im Jahr in einer Ferienwohnanlage kaufen. Unter anderem können solche Verträge innerhalb von zehn Tagen widerrufen werden.
Treu und Glauben
Die Generalklausel von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verlangt von allen am Rechtsverkehr teilnehmenden Personen, daß sie sich so verhalten, wie es die Verkehrssitte vorsieht. Dieser Grundsatz erstreckt sich auf das gesamte Zivilrecht und dient als »Auffangnorm«, um verkehrswidriges Verhalten dort zu ahnden, wo einschlägige Rechtsnormen fehlen.
Treuepflicht des Arbeitnehmers
Dem Arbeitnehmer obliegt aufgrund des Arbeitsverhältnisses eine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Sie entspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Der Arbeitnehmer ist danach verpflichtet, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren, etwa dessen Sachen vor Verlust und Beschädigung zu schützen. Er muß weiterhin, auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses, über geschäftliche und persönliche Belange des Arbeitgebers schweigen, soweit die Interessen des Arbeitgebers ansonsten beeinträchtigt sein könnten. Ein Arbeitnehmer darf sich nicht bestechen lassen, auch nicht Provisionen von Dritten für Geschäfte annehmen, die diese mit dem Arbeitgeber abschließen. Er muß sein außerdienstliches Verhalten stets so einrichten, daß er seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis erfüllen kann. Nimmt er eine weitere Beschäftigung auf, so muß er dies dem Arbeitgeber anzeigen. Die Verletzung der Treuepflicht kann zu Schadensersatzansprüchen, zu einer außerordentlichen und erst recht zu einer ordentlichen Kündigung führen.
Treuhänder
Treuhänder verwalten fremdes Eigentum und treten nach außen wie Eigentümer auf. Sie können über das Eigentum verfügen. Im Innenverhältnis zum Eigentümer gibt es jedoch Beschränkungen.
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U
Umgangsrecht
Das Umgangsrecht regelt den persönlichen Umgang des Kindes mit Bezugspersonen. Nicht nur die Eltern sind zum Umgang berechtigt, auch Großeltern, Geschwister oder Stiefeltern. Das Umgangsrecht setzt das Familiengericht fest.
Umsatzsteuerrecht
Alle Umsätze, also auch Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer gegen Entgelt ausführt, sind zu versteuern. Er muss die voraussichtlichen Umsätze vierteljährlich im Voraus anmelden.
Umwandlungsrecht
Das Umwandlungsrecht bezeichnet die Regeln, die für die Umwandlungen von Gesellschaften in andere Rechtsformen, zum Beispiel wenn eine Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft geändert wird. Dazu gehört auch die Verschmelzung, also die Fusion, wenn das Vermögen zweier Unternehmen verbunden wird, ohne das eines liquidiert wird.
Umweltrecht
Zum Umweltrecht gehören Gesetze zum Immissionsschutz, zu Kernenergie und Strahlenschutz, Natur- und Gewässerschutz, außerdem die Umweltstraftaten im Strafgesetzbuch, die Haftung für Schäden und die Befugnisse des Umweltbundesamtes.
Unerlaubte Handlung
Unerlaubte Handlung ist der rechtswidrige (= nicht erlaubte) Eingriff in ein vom Gesetz geschütztes Rechtsgut, durch den ein Schaden eintritt. Die unerlaubte Handlung setzt regelmäßig ein Verschulden voraus. Die Strafbarkeit ist jedoch keine Voraussetzung. Eine unerlaubte Handlung begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht verletzt und dadurch einen Schaden herbeiführt (§ 823 Absatz 1 BGB). Beispiele sind ein verschuldeter Verkehrsunfall oder eine verschuldete Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht.
Die unerlaubte Handlung verpflichtet zum Schadensersatz. Der Schadensersatzanspruch aus einer unerlaubten Handlung verjährt in drei Jahren beginnend mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch in 30 Jahren (§ 852 BGB).
Unfallversicherung
Siehe Sozialversicherungsrecht.
Unlauterer Wettbewerb
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet allgemein alle Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr, die gegen die guten Sitten verstoßen (Generalklausel des § 1 UWG). Daneben untersagt das Gesetz in den §§ 3 ff. bestimmte Wettbewerbshandlungen, die auch dann verboten sind, wenn sie im Einzelfall nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Maßstab für die "guten Sitten" ist die Anschauung des verständigen und anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden des betreffenden Gewerbezweiges.
Unter die Generalklausel des § 1 UWG fallen insbesondere die Nachahmung und Ausbeutung fremder gewerblicher Leistungsergebnisse, wirtschaftlicher Boykott, vergleichende Werbung, Behinderung und systematisches Abwerben von Arbeitskräften. Zu § 3 UWG (irreführende Werbung) gibt es eine mittlerweile nahezu unüberschaubare Rechtsprechung.
Verstöße gegen den unlauteren Wettbewerb führen zu Ansprüchen auf Unterlassung und - Verschulden vorausgesetzt - auf Schadensersatz; in diesem Falle auch zu einem allgemeinen Auskunftsanspruch. In bestimmten Fällen können Wettbewerbsverstöße auch strafrechtliche Folgen haben.
Unmöglichkeit
Kann der Schuldner seine ihm obliegende Leistung nicht erbringen, so spricht das Gesetz von Unmöglichkeit. § 275 BGB ordnet dann an, daß er von seiner Leistungspflicht frei wird. Hat der Schuldner die Unmöglichkeit verschuldet, steht dem Gläubiger ein Ersatzanspruch zu. Dieser richtet sich bei nichtsynallagmatischen Verträgen nach § 280 BGB und bei synallagmatischen Verträgen nach § 325 BGB. Nach § 325 BGB kann der Gläubiger unter anderem vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Unpfändbarkeit
Aus sozialen Gründen werden Schuldner durch das Gesetz hinsichtlich der Gegenstände, die der Zwangsvollstreckung unterliegen, in bestimmtem Umfang geschützt. Unpfändbar sind beispielsweise angemessene Kleidungsstücke, bescheidener Hausrat und Sachen, die für die persönliche Arbeitsleistung unentbehrlich sind. Von der Pfändung ausgenommen sind insbesondere Haus- und Küchengeräte, Fachbücher, Radio sowie heute vielfach Kühlschrank, Staubsauger und Fernsehgerät. Höherwertige unpfändbare Sachen können im Wege der Austauschpfändung durch geringwertigere Gegenstände ersetzt werden. Pfändungsschutz genießen auch Teile des Arbeitseinkommens, Leistungen aus der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie der Kriegsopferfürsorge.
Untätigkeitsklage
Entscheidet eine Behörde über einen Antrag auf Erlaß eines Verwaltungsaktes (z.B. Baugenehmigung) nicht innerhalb einer angemessenen Frist, so kann der Betroffene beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage erheben.
Im Normalfall ist ein Zeitraum von mindestens drei Monaten als angemessen anzusehen. In besonderen Fällen muß auch länger gewartet werden. Eine Untätigkeitsklage kann ebenfalls erhoben werden, wenn die Behörde die Entgegennahme eines Antrages verweigert.
Unterhaltsrecht
Das Unterhaltsrecht regelt die Pflicht, innerhalb der Familie zum Unterhalt Bedürftiger beizutragen. Unterhaltsberechtigt sind Kinder gegenüber ihren Eltern, Eltern gegenüber den Kindern, Ehegatten untereinander - auch nach der Scheidung -, nicht jedoch Geschwister untereinander.
Unterlassen
Hierbei unterläßt eine Person die Vornahme einer an sich gebotenen Handlung. Bekanntes Beispiel ist die unterlassene Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall, die das Gesetz in § 323 c StGB mit Strafe sanktioniert. Aber auch jedes andere Delikt kann gemäß § 13 StGB durch ein Unterlassen begannen werden. Voraussetzung ist aber, daß die Person zum Handeln verplichtet ist, was nur im Fall einer Garantenstellung vorliegt. Ferner muß ihm die Vornahme des »Tuns« möglich und zumutbar sein.
Unterlassungsanspruch/Unterlassungsklage
Das deutsche Recht versteht das Eigentum als absolutes Recht. Muß eine Person eine Beeinträchtigung seines Eigentums in irgendeiner Form befürchten, so steht ihm gemäß § 1004 Absatz 1, Satz 2 BGB der Anspruch auf Unterlassung zu. Diesen Anspruch kann er einklagen. Aber auch andere Rechtsgüter gelten als absolute Rechte. Insbesondere das im Zusammenhang mit Internet-Adressen stehende Namensrecht einer Person ist geschützt. Demgemäß kann beispielsweise der bürgerliche Namensträger von einem Unbefugten die Unterlassung der Benutzung einer Internet-Adresse verlangen kann, wenn diese seinen bürgerlichen Namen enthält. Dem bürgerlichen Namensträger steht somit ein gerichtlich einklagbarer Unterlassungsanspruch zu.
Urheber
Der Urheber ist identisch mit dem Schöpfer. Seine Rechte ergeben sich aus den Urheberpersönlichkeitsrechten (§§ 12 ff UrhG) und den Urheberverwertungsrechten (§§ 15 ff UrhG). Urheber ist beispielsweise der Schöpfer einer Web-Site. Auch seine Web-Site genießt Urheberrechtsschutz und er kann allen anderen jede, auch teilweise Vervielfältigung verbieten.
Urheberpersönlichkeitsrechte
Neben den Urheberverwertungsrechten schützt das Urheberrecht die Persönlichkeitsrechte des Schöpfers. So besitzt er gemäß § 12 UrhG als einziger das Veröffentlichungsrecht seines Werkes. Er kann bestimmen, ob und wie sein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Ferner kann er gemäß § 13 UrhG auf seine Namensnennung als Urheber bestehen. Auch kann er gemäß § 14 UrhG die Bearbeitung seines Werkes verbieten, wenn dadurch seine »geistigen oder persönlichen Interessen am Werk beeinträchtigt werden«. Der Schöpfer einer Web-Site, die ebenso ein geschütztes Werk darstellt, kann somit über deren Veröffentlichung bestimmen und eine beeinträchtigende Bearbeitung verbieten.
Urheberrecht
Das Urheberrecht garantiert den Schutz des geistigen Eigentums. Insbesondere die Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte werden umfaßt. Eine Verletzung des Urheberrechts kann nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzforderungen auslösen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen bewirken. Der Urheberrechtsschutz erstreckt sich gemäß § 64 UrhG auf einen Zeitraum von 70 Jahren nach Ableben des Schöpfers. Die Benutzung eines geschützten Werkes ohne Einwilligung bzw. Genehmigung des Urhebers ist in der Regel verboten. Ausnahme ist § 24 UrhG, wenn das geschützte Werk innerhalb der Fortentwicklung von Kunst oder Wissenschaft dazu benutzt wird, ein neues und selbständiges Werk zu schaffen.
Urheberverwertungsrecht
Nicht nur die Persönlichkeitsrechte des Urhebers sind geschützt, sondern auch seine wirtschaftlichen Interessen durch die Urheberverwertungsrechte. Das Urheberrecht schützt insbesondere das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG); das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG); das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG) und das Recht der öffentlichen Wiedergabe (§§ 19 bis 22 UrhG). So kann der Urheber einer Web-Site seine Verwertungsrechte geltend machen, indem er beispielsweise anderen die entgeltliche Verbreitung oder Vervielfältigung gestattet.
Urkundenprozeß
Der Urkundenprozeß ist eine besondere Verfahrensart, bei der sich der Kläger schnell einen Vollstreckungstitel besorgen kann. Voraussetzung ist, daß der Kläger sämtliche anspruchsbegründenden Tatsachen durch Urkunden beweisen kann. Die Urkunden sind mit der Klage vorzulegen. Der Beklagte kann demgegenüber nur Einwendungen vorbringen, die er seinerseits durch Urkunden beweisen kann.
Wird der Beklagte im Urkundenprozeß verurteilt, ergeht lediglich ein Vorbehaltsurteil. In einem Nachverfahren wird sodann die Begründetheit des Anspruchs nochmals überprüft. Hier sind dann alle Beweismittel, z.B. Zeugen, zugelassen.
Der Kläger kann bereits aus dem Vorbehaltsurteil die Zwangsvollstreckung gegen den Beklagten betreiben. Wird das Vorbehaltsurteil jedoch im Nachverfahren (teilweise) wieder aufgehoben, ist der Kläger zum Ersatz des durch die Zwangsvollstreckung entstandenen Schadens verpflichtet.
Urlaubsabgeltung
Urlaubsabgeltung ist die Leistung von Geld oder geldwerten Gegenständen an Stelle eines nicht genommenen Urlaubs. Sie ist im Bereich des gesetzlichen Mindesturlaubs grundsätzlich verboten und nur dann zulässig, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann (§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz). Voraussetzung der Urlaubsabgeltung ist, daß der Arbeitnehmer bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses die Arbeitsleistung hätte erbringen können. Der Abgeltungsanspruch erlischt daher zusammen mit dem Urlaubsanspruch, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres fortdauernd krank war. Gleiches gilt, wenn er entsprechend dem Urlaubsanspruch nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde.
Durch Tarifvertrag können Urlaubsabgeltungsregeln insbesondere für den Fall der Krankheit geschaffen, aber auch Ausschlußfristen für die Geltendmachung vereinbart werden. Der Abgeltungsanspruch ist abtretbar und pfändbar wie das Arbeitseinkommen. Er ist vererblich, wenn er im Zeitpunkt des Todes des Arbeitnehmers bereits gerichtlich geltend gemacht ist. Ein Verzicht auf den Abgeltungsanspruch ist wegen der Unabdingbarkeitsklausel in § 13 Bundesurlaubsgesetz nicht möglich, auch nicht in einem gerichtlichen Gesamtvergleich.
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Verarbeitung
Verarbeitung ist die Herstellung einer neuen beweglichen Sache durch Verarbeitung und Umbildung eines oder mehrerer Stoffe (§ 950 BGB). Der Hersteller der neuen Sache wird automatisch Eigentümer, wenn nicht der Wert der Herstellung als solcher erheblich unter dem Wert des verarbeiteten Stoffes liegt. Durch die Verarbeitung erlischt neben den sonstigen an dem Stoff bestehenden Rechten auch ein Eigentumsvorbehalt des Lieferanten, es sei denn der Verkäufer hat sich einen sogenannten verlängerten Eigentumsvorbehalt einräumen lassen. Wer infolge der Verarbeitung einen Rechtsverlust erleidet, hat gegen den Hersteller jedoch einen entsprechenden Ersatzanspruch.
Verbotsirrtum
Hierbei irrt der Handelnde über die Rechtswidrigkeit seiner Handlung. Er weiß zwar um sein Verhalten, geht aber irrig davon aus, daß sein Handeln erlaubt sei. Je nachdem, ob ein vermeidbarer oder unvermeidbarer Verbotsirrtum vorliegt, entfällt seine Schuld.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren können auch Privatleute Konkurs anmelden. Wenn sieben Jahre lang der pfändungsfreie Teil des Einkommens (siehe Lohnpfändung) durch einen Insolvenzverwalter an die Gläubiger verteilt wird, kann der Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit werden (Restschuldbefreiung).
Vereinigungsfreiheit
Artikel 9 des Grundgesetzes (GG) gibt allen Deutschen das Recht, Vereine und Vereinigungen jeder Art zu bilden. Geschützt wird nicht nur die positive Vereinigungsfreiheit, sondern auch die negative, d. h. die Freiheit, Vereinigungen fern zu bleiben. Unzulässig sind danach jegliche Zwangsmitgliedschaften in privaten Vereinigungen. Das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit gilt natürlich nicht für verbotene kriminelle, terroristische und verfassungsfeindliche Vereinigungen. Die Vereinigungsfreiheit steht in engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG).
Verfassungsbeschwerde
Wer meint, durch Behörden oder gerichtliche Urteile in seinen Grundrechten verletzt zu sein, kann dagegen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Allerdings muss der Rechtsweg erschöpft sein, d.h. es muss zunächst versucht werden, bei den zuständigen Gerichten Recht zu bekommen.
Vergleich
Ein Vergleich ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewißheit der Parteien im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt werden. Im Gegensatz zum Schuldanerkenntnis setzt ein Vergleich daher voraus, daß beide Parteien Zugeständnisse machen. Ein Vergleich ist formlos wirksam, es sei denn, das mit ihm geregelte Rechtsverhältnis bedarf einer bestimmten Form (z.B. Grundstückskaufvertrag). Wie jeder Vertrag kann auch der Vergleich durch Wegfall der Geschäftsgrundlage oder durch Anfechtung unwirksam werden. Ein Prozeßvergleich hat neben der vertraglichen Regelung auch prozeßbeendende Wirkung.
Verjährung
Die meisten Ansprüche, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind, verjähren nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Zeit. Sie können dann zwar noch geltend gemacht werden, wenn sich jedoch der Gegner auf die Verjährung beruft, muss er nicht mehr leisten. Die Verjährungsfristen sind unterschiedlich und reichen von sechs Monaten bis zu 30 Jahren. Die Fristen können unterbrochen werden und laufen nicht ab, beispielsweise wenn eine Klage eingereicht wird.
Verkehrssitte/Verkehrskreis
Die Verkehrssitte ist die tatsächliche Übung oder Brauch einer bestimmten Personengruppe. Bei Vertragsstreitigkeiten muß der Vertrag so ausgelegt werden, wie die Verkehrssitte es tatsächlich vorsieht.
Verrichtungsgehilfe
Oftmals bedient sich ein Geschäftsherr eines Verrichtungsgehilfen als Hilfsperson. Im Gegensatz zum Erfüllungsgehilfen haftet der Geschäftsherr für Schäden dieser Hilfsperson dann nicht, wenn er beweisen kann, daß er seiner Auswahlpflicht des Verrichtungsgehilfen und seiner Überwachungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. In der Praxis sind Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfe oftmals identisch. Wann was vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.
Versäumnisurteil
Wenn im Zivilprozess eine Partei nicht zum Gerichtstermin erscheint, kann der Richter auf Antrag ein Versäumnisurteil gegen sie aussprechen. Versäumnisurteile gibt es allerdings nicht in Ehe- und Kindschaftssachen. Gegen ein Versäumnisurteil kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
Versicherungsrecht
Versicherungsrecht umfasst die allgemeinen Regeln im Versicherungsvertragsgesetz, die allgemeinen Versicherungsbedingungen, deren Rahmen die Versicherer gemeinsam festlegen, und die speziellen Vertragsbedingungen. Die Einhaltung wird vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen kontrolliert.
Versorgungsausgleich
Bei der Ehescheidung wird unabhängig von gegenseitigen Unterhaltspflichten ein Versorgungsausgleich vorgenommen. Dabei werden die Anwartschaften der Eheleute auf Rentenzahlungen ermittelt und ausgeglichen, d.h. wer weniger Anwartschaften gesammelt hat, bekommt einen Teil der Rente des Ehepartners. Durch notariellen Vertrag, der ein Jahr vor dem Scheidungsantrag geschlossen werden muss, kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden.
Vertrag
Zum Zustandekommen eines Vertrages bedarf es immer zweier Willenserklärungen. Diese müssen in bezug aufeinander abgegeben werden, so daß darin ein Angebot und eine Angebotsannahme enthalten ist. Das deutsche Recht kennt rund zehn Arten von Verträgen, wobei die einzelnen Typen in einem Vertragswerk auftauchen können (gemischter Vertrag). Läßt sich eine Parteivereinbarung nicht unter die gesetzlichen geregelten Verträge fassen, so liegt gemäß §§ 241, 305 BGB ein Vertrag »sui generis« vor.
Vertragsfreiheit
Grundsatz des deutschen Zivilrechts ist gemäß § 305 BGB die Vertragsfreiheit. So können Verträge frei nach Inhalt und Form geschlossen werden. Allerdings exisitieren von diesem Grundsatz Ausnahmen.
Vertrauensinteresse
Das Vertrauensinteresse ist der zu ersetzende Schaden, der dem anderen dadurch entstanden ist, daß er auf die Wirksamkeit des Vertrages vertraut hat. Der Schuldner muß den anderen so stellen, wie dieser stehen würde, als wenn er von dem Vertrage nichts gewußt hätte. Im Klartext heißt daß, daß die Kosten zu erstatten sind, die dem anderen aufgrund des unwirksamen Vertrages entstanden sind.
Beispiel: Autoverkäufer A aus Bayern und der Hamburger Käufer B schließen einen wirksamen Kaufvertrag über ein Kfz. B reist nun der Hansestadt gen Süden und stellt fest, daß der Wagen bereits verkauft ist. A muß nun B so stehen, wie dieser stehen würde, als wenn der Vertrag niemals geschlossen worden wäre. Somit kann B beispielsweise die Fahrt- und Hotelkosten ersetzt verlangen. Das Vertrauensinteresse wird oft auch negatives Interesse genannt. Sein Pendant ist das Erfüllungsinteresse.
Verwaltungsrecht
Zum Verwaltungsrecht gehört das Verwaltungsverfahrensrecht, das die Handlungen der öffentlichen Verwaltung gegenüber den Bürgern regelt, z.B. die Voraussetzungen für Verwaltungsakte (Baugenehmigungen, Gebührenbescheide). Dazu gehört u.a. die Anhörung der Betroffenen. Das Verwaltungsprozessrecht regelt, wie sich Bürger gegen Handlungen der Verwaltung wehren können.
Verwertungsrecht
Siehe Urheberrecht, Nutzungsrecht.
Verzug
Verzug ist die unzulässige Verzögerung der zu erbringenden Leistung. Sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner kann in Verzug kommen. Für die sich ergebenden Rechtsfolgen siehe Schuldnerverzug und Gläubigerverzug.
Völkerrecht
Zum Völkerrecht gehören internationale Verträge über das Verhältnis souveräner Staaten untereinander. Diese Verträge müssen in den Staaten ratifiziert werden. Zum Völkerrecht gehört auch das Völkergewohnheitsrecht, das alles Staaten beachten müssen. Bei Verstoß kann der Internationale Gerichtshof in den Haag angerufen werden, der Sanktionen verhängen kann, die allerdings nicht vollstreckbar und daher meistens wirkungslos sind. Allerdings ist das Völkerrecht Bestandteil des nationalen Rechts.
Vollstreckungstitel
Ein Vollstreckungstitel ist Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung, mit der Forderungen eingetrieben werden können. Vollstreckungstitel sind Urteile, Vergleiche oder andere Urkunden mit Vollstreckungsklausel.
Vorkaufsrecht
Wer ein Vorkaufsrecht hat, kann in einen bereits wirksamen Kaufvertrag z.B. über ein Grundstück eintreten. Vorkaufsrechte werden u.a. durch Vertrag begründet, es gibt jedoch auch das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde an Grundstücken, die nach dem Bebauungsplan als öffentliche Flächen vorgesehen sind.
Vorsatz
siehe dolus
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Wahlrecht
Das Wahlrecht ist im demokratischen Staat durch die Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl gekennzeichnet. Das heißt, daß alle Bürger bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen das aktive und passive Wahlrecht und ihre Stimmen grundsätzlich den gleichen Erfolgswert haben.
Zu unterscheiden ist zwischen aktivem und passivem Wahlrecht. Aktiv wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen bei Kommunalwahlen möglich) besitzt, im Inland wohnt (Ausnahmen möglich), 18 Jahre alt ist (Ausnahmen bei Kommunalwahlen möglich), nicht unter dauernder, umfassender Betreuung steht und nicht durch gerichtliche Entscheidung das Wahlrecht verloren hat. Darüber hinaus sind vom aktiven Wahlrecht bestimmte Personen ausgeschlossen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht sind.
Das passive Wahlrecht, also die Wählbarkeit, setzt voraus, daß der Wahlberechtigte die deutsche Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet und die Wählbarkeit nicht durch Richterspruch verloren hat.
Wahlschuld
Eine Wahlschuld liegt vor, wenn im Rahmen eines Schuldverhältnisses mehrere Leistungen in der Weise geschuldet werden, daß nur die eine oder die andere zu erbringen ist (§ 262 BGB). Im Zweifel hat der Schuldner die Wahl, welche der beiden Schulden er erfüllen will. Die Wahl erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. Nach Ausübung des Wahlrechts gilt die gewählte Schuld als die von Anfang an allein geschuldete (§ 263 BGB). Wird eine der Leistungen vor Ausübung des Wahlrechts unmöglich, so beschränkt sich das Schuldverhältnis auf die andere Schuld (§ 265 BGB).
Wechsel- und Scheckrecht
Ein Wechsel ist ein Orderpapier, das die Zahlung eines Geldbetrages an eine bestimmte Person anweist. Genannt werden muss außerdem, wer zahlen muss (Bezogener). Der Scheck enthält die Anweisung an die Bank, aus dem Guthaben eine Summe an den Überbringer des Schecks oder den darin bezeichneten auszuzahlen. Schecks und Wechsel sind Beweismittel im Urkundenprozess.
Werbungskosten
Werbungskosten sind nach dem Einkommensteuerrecht Aufwendungen für die berufliche Tätigkeit, die steuerlich abgesetzt werden können. Dazu gehören u.a. die Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Gegenständen (z.B. Computer, Autos), Beiträge zu Berufsverbänden, Fahrtkosten und Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung.
Werk
Als Werk definiert man die individuelle, geistige Schöpfung eines Menschen. Welche Schöpfungen somit Urheberrechtsschutz genießen, legt § 2 UrhG fest. Die Auflistung ist aber nicht abschließend, so daß im Einzelfall ermittelt werden muß, ob ein geschütztes Werk vorliegt. Sicher ist, daß auch eine Web-Site ein Werk und somit vom Urheberrecht umfaßt ist.
Werklieferungsvertrag
Der Werklieferungsvertrag enthält Bestandteile eines Kauf- und eines Werkvertrages. Bei einem Werklieferungsvertrag verpflichtet sich der Unternehmer, ein Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen.
Werkvertragsrecht
Bei einem Werkvertrag wird die Herstellung eines Werks gegen Vergütung versprochen. Die Rechte der Vertragspartner z.B. auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht ist insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Eine wichtige Vorschrift ist § 1 UWG, die Wettbewerbshandlungen verbietet, die gegen die guten Sitten verstoßen. So beispielsweise das Abwerben von Arbeitskräften, aber auch das Verbot vergleichender Werbung. Plaziert beispielsweise ein Web-Site-Anbieter auf seiner Homepage eine Werbung, die sein Produkt/Dienstleistung mit anderen vergleicht, so liegt in der Regel ein Verstoß gegen § 1 UWG vor.
Wette
Durch eine Wette oder ein anderes Glücksspiel wird, soweit dieses nicht staatlich genehmigt ist, keine einklagbare Verbindlichkeit begründet. Das Gesetz spricht hier von einer sogenannten unvollkommenen Verbindlichkeit (§ 762 BGB). Wird jedoch die durch die Wette versprochene Leistung erbracht, kann diese nicht deshalb zurückgefordert werden, weil nach dem Gesetz keine Verbindlichkeit bestanden hat.
Widerspruchsverfahren
Wer gegen die Handlung einer Behörde - zum Beispiel einen Gebührenbescheid - klagen will, muss zunächst Widerspruch einlegen. Erst wenn die Behörde darüber entschieden hat, kann eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Der Widerspruch hat in den meisten Fällen aufschiebende Wirkung, d.h. bis zur Entscheidung über den Widerspruch ist der Bescheid nicht wirksam.
Willenserklärungen
Die Willenserklärung ist die Äußerung eines privaten Willens. In ihr muß der Wille zum Handeln und der Wille zur Rechtsbindung enthalten sein. Ist die Willenserklärung mangelbehaftet, so steht dem Erklärenden unter Umständen ein Recht zur Anfechtung zu. Beim Vorliegen zweier korrespondierender und mangelfreier Willenserklärungen, ist ein wirksamer Vertrag gegeben.
Wirtschaftsrecht
Zum Wirtschaftsrecht gehören Vorschriften über die Zulassung zu beruf und Gewerbe, außerdem der bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung, das Recht über Wettbewerbsbeschränkung und im internationalen Bereich das Außenwirtschaftsgesetz.
Wirtschaftsstrafrecht
Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören alle Strafvorschriften im Bereich der Wirtschaftskriminalität, z.B. Subventionsbetrug, Kreditbetrug, Wucher, Computerkriminalität, Fälschung von Zahlungskarten.
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die Rechtsverhältnisse bei Wohneigentumsanlagen, u.a. die Zuordnung von Gebäudeteilen zum Gemeinschaftseigentum und zum Sondereigentum der einzelnen Wohneigentümer, außerdem die Rechte der Eigentümer, der Eigentümerversammlung und des Verwalters.
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Steht für Year 2000 Crash und faßte die Ängste vieler Unternehmen und Verbraucher im Zusammenhang mit dem Jahrtausendwechsel, da viele Software Programme nicht darauf vorbereitet waren, dass ab dem Jahr 2000 weider als Jahreszahl eine 00 eingegebenen werden mußte. Statt dessen las der Computer dann, dass das Jahr 1900 (wieder) begonnen hatte. Die allseits befürchteten Katastrophen sind allerdings weitgehend ausgeblieben.
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(kein Eintrag)
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Zeitarbeitsvertrag
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist nur bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig. Unter welchen Umständen dies verlängert werden kann, regelt das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge.
Zensur
Die staatliche Aufsicht über Publikationen ist gemäß Art. 5, Absatz 1, Satz 3 GG unzulässig. Ausnahme: Die Veröffentlichung verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen.
Zeugnisverweigerungsrecht
Auf Grund persönlicher Beziehungen (Verwandschaft, Ehe) oder zur Wahrung des Berufsgeheimnisses (z.B. ärztliche und anwaltliche Schweigepflicht, Informantenschutz bei Journalisten) können Zeugen in allen Verfahren die Aussage verweigern.
Zivilprozessrecht
Das Zivilprozessrecht regelt das gerichtliche Verfahren in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten. Dazu gehören Bestimmungen zur Zuständigkeit der Gerichte und zum Ablauf des Verfahrens.
Zollrecht
Das Zollrecht ist in der Europäischen Union durch den Zollkodex geregelt, der in allen Mitgliedstaaten für den Warenverkehr mit anderen Staaten (Drittländern) gilt. Er enthält u.a. Bestimmungen zu den Zolltarifen nach dem Warenwert.
Zivilprozessrecht
Das Zivilprozessrecht regelt das gerichtliche Verfahren in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten. Dazu gehören Bestimmungen zur Zuständigkeit der Gerichte und zum Ablauf des Verfahrens.
Zollrecht
Das Zollrecht ist in der Europäischen Union durch den Zollkodex geregelt, der in allen Mitgliedstaaten für den Warenverkehr mit anderen Staaten (Drittländern) gilt. Er enthält u.a. Bestimmungen zu den Zolltarifen nach dem Warenwert.
Zugabeverordnung
Die Zugabeverordnung, die unentgeltliche Zugaben neben der eigentlichen Ware oder Leistungen verbietet, wenn der Wert nicht geringfügig ist, wurde zusammen mit dem Rabattgesetz 2001 abgeschafft.
Zugewinnausgleich
Bei Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft erfolgt der sogenannte Zugewinnausgleich. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Beendigung durch Tod oder Scheidung erfolgt. Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod kann der hinterbliebene Ehegatte wählen, ob er eine pauschale Abgeltung des Zugewinnes durch Erhöhung seines gesetzlichen Erbteils um ein Viertel oder ob er neben seinem Pflichtteil den Zugewinnausgleich auf güterrechtlicher Basis (s.u.) verlangt. Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Scheidung wird der Zugewinn dadurch ausgeglichen, daß dem Ehegatten, der keinen oder nur einen geringeren Zugewinn erzielt hat, eine schuldrechtliche Ausgleichsforderung in Höhe der Hälfte des Überschusses des anderen Ehegatten zusteht (§§ 1372, 1378 I BGB) - Zugewinnausgleich auf güterrechtlicher Basis.
Zufallsfunde
Gegenstände, die bei der Untersuchung einer Straftat gefunden werden und nicht für diese, aber für die Aufklärung einer anderen Straftat von Bedeutung sind. § 108 StPO gestattet die einstweilige Beschlagnahme von Zufallsfunden, die sich bei einer Durchsuchung wegen einer anderen Straftat ergeben. Dies ist jedoch sofort der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.
Zurückbehaltungsrecht
Dieses Recht ist ein Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners, welches bei synallagmatischen Verträgen aus § 320 BGB und bei nichtsynallagmatischen Verträgen aus § 273 BGB folgt. Der Schuldner kann seine Leistung (zB Zahlung) solange verweigern, bis auch sein Gläubiger die Leistung erbringt. Voraussetzung ist, daß der Schuldneranspruch bereits fällig ist und das Recht aus dem gleichen Rechtsverhältnis (Konnexität) resultiert. In diesem Zusammenhang wurde jüngst einem Provider gemäß § 320 BGB das Recht zugesprochen, daß er die Internet-Adresse des kündigen Kundens solange zurückbehalten kann, bis dieser seine Rechnung bezahlt.
Zwangsversteigerungsrecht
Die Zwangsversteigerung ist das wichtigste Instrument bei der Zwangsvollstreckung in Immobilien. Mit dem Erlös aus der Zwangsversteigerung sollen Gläubiger befriedigt werden. Das Amtsgericht ordnet die Zwangsversteigerung auf Antrag eines Gläubigers an. Dem höchsten Gebot wird der Zuschlag erteilt, allerdings nur, wenn im ersten Versteigerungstermin die Hälfte des Grundstückswerts erreicht wird.
Zwangsverwaltung
Bei der Zwangsverwaltung wird das Grundstück nicht verkauft, um den Erlös an die Gläubiger auszuzahlen, sondern es wird verwaltet und die Erträge z.B. aus der Miete auf der Basis eines Teilungsplans an die Gläubiger verteilt. Den Zwangsverwalter bestellt das Gericht.
Zwangsvollstreckungsrecht
Wer einen vollstreckbaren Titel hat, kann seine Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung beitreiben. Maßnahmen sind beispielsweise Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher, Konten- und Gehaltspfändungen, Zwangsversteigerungen. Die Kosten der Zwangsvollstreckung trägt der Schuldner.
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Achtung: Durch zahlreiche Gesetzesänderungen können wir momentan nicht mehr für die Richtigkeit aller Erklärungen in unserem Lexikon garantieren.